Der Vorstand der Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia Diensteanbieter e.V. (FSM) hat Rechtsanwalt & Fachanwalt Karsten Gulden, LL.M. als Prüfer in die NetzDG-Prüfausschüsse der FSM berufen.
Die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia Diensteanbieter e.V. (FSM) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit dem Jugendmedienschutz im Internet und den Medien befasst. Die FSM ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich der Telemedien.
Die Prüfausschüsse der FSM sind zuständig für die Bearbeitung von Fällen, die der FSM von den sozialen Netzwerken zur Entscheidung weitergeleitet werden, wenn es um die Frage der Rechtmäßigkeit von Inhalten geht. Das Bundesamt der Justiz prüft derzeit noch den Antrag auf Anerkennung als Einrichtung der regulierten Selbstregulierung nach dem NetzDG.
„Es ist mir ein Anliegen, als Prüfer für die FSM tätig werden zu dürfen. Letztlich geht es um ein friedliches Zusammenleben der Menschen, wofür ich mich gerne einsetze. Die Fälle stammen aus der Mitte der Gesellschaft und setzen sich in der Regel mit aktuellen Themen auseinander. RA Karsten Gulden, Mainz“
Den Prüfausschüssen gehören insgesamt 48 hochqualifizierte Juristinnen und Juristen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheber- und Medienrechts an. PartnerInnen überörtlicher Sozietäten finden sich ebenso darunter, wie auch junge Nachwuchskräfte, die sich in ihrer akademischen wie auch praktischen Laufbahn speziell mit den Rechtsfragen in den sozialen Medien befasst haben und diese auch in ihrer Anwendung kennen.
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