Eine 80-jährige Saarländerin möchte ihre Bank dazu verpflichten, dass in den Formularen der Bank nicht nur von "Kunden" gesprochen wird sondern auch von "Kundinnen".
In den hauseigenen Formularen der Bank sei immer nur von “Kunden“ und “Kontoinhabern" die Rede, jedoch niemals werde die weibliche Form verwendet. Dies sei eine Diskriminierung und verletze sie in ihrem Recht auf Gleichbehandlung. Die Saarländerin argumentiert, dass sie ein Recht darauf habe, auch in Wort und Schrift als Frau erkannt und geachtet zu werden.
In den Instanzen blieb sie mit ihrem Ansinnen bisher erfolglos. Nun muss der BGH entscheiden, (Az. VI ZR 143/17). Das Urteil wird im März erwartet.
Das Landgericht Saarbrücken argumentierte beispielsweise, dass die männliche Form schon “seit 2000 Jahren“ im allgemeinen Sprachgebrauch als Kollektivform verwendet werde.
Damit will sich die Saarländerin nicht zufrieden geben. Auch der Bund der Deutschen Juristinnen (DJB) sieht hierin "ein Armutszeugnis, wenn Frauen sprachliche Anerkennung erst einklagen müssen".
Die Interessenvertretung der deutschen Kreditwirtschaft hingegen spricht bei der bisherigen Handhabe von einem “generischen Maskulinum". Mit anderen Worten: Die Verwendung der männlichen Form sei geschlechtsneutral.
Für den DJB ist diese Auffassung eine "Einstellung aus dem letzten Jahrtausend."
Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet, zumal ja das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr urteilte, dass ein drittes Geschlecht im Geburtenregister einzuführen sei. Möglicherweise werden die Banken also künftig dazu verpflichtet werden, nicht nur die weibliche Anrede, sondern hinzu eine dritte Anrede zu verwenden, um allen Geschlechtern gerecht zu werden.
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