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BGH - Vergütungspflicht für Drucker und PC
Computerhersteller müssen nachträglich zahlen

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Die vom BGH entschiedene nachträgliche Vergütungspflicht für Drucker und PC trifft Computerhersteller hart.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Computerhersteller nachträglich für bereits verkaufte Geräte eine urheberrechtliche Abgabe bezahlen müssen (Urteil vom 3. Juli 2014 - I ZR 28/11). Mit der Gebühr sollen Autoren und Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, die die urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren und Verlegern wahrnimmt.

Anspruch auch nach altem Recht - konkrete Höhe muss noch festgesetzt werden

Rechtlicher Hintergrund ist, dass die Werke urheberrechtlich geschützt und Kopien davon in der Regel kostenpflichtig sind. Die Vergütungspflicht ergibt sich aus der bis Ende 2007 gültigen Fassung des § 54 UrhG. Der BGH hat nun klargestellt, dass auch Drucker und PCs zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54 UrhG a.F. gehören. Damit steht fest, dass auch nach altem Recht für Drucker und PC eine Vergütungspflicht besteht. Die konkrete Höhe muss nun von den zuständigen OLGs festgesetzt werden.

Allgemeine Vergütungspflicht seit 2008 gesetzlich geregelt

Seit 2008 ist eine Vergütung ohnehin eindeutig gesetzlich festgelegt. Jetzt sind alle Geräte vergütungspflichtig, mit denen sich Kopien herstellen lassen. In welcher Höhe diese dann liegen, richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung einer Gerätekategorie für vergütungsrelevante Kopien, die von den Verwertungsgesellschaften mittels empirischer Studien belegt werden müssen. Hier liegen die Summen liegen die Summen zwischen 5,00 und 12,50 Euro pro PC oder Drucker. Auf die Preise für aktuelle PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte hat die Entscheidung des BGH deshalb keinerlei Auswirkungen.

Jahrelanger Streit entschieden – hohe Nachzahlungen drohen

Ein klarer Sieg für die Urheber. Mit diesem Urteil ist der jahrelange Rechtsstreit zwischen der VG und den IT-Herstellern nunmehr endgültig entschieden. Die strikte Weigerung der IT-Industrie verwundert nicht: Alleine für den Zeitraum 2001 bis Ende 2007 soll es sich alleine bei Druckern um eine Summe von 900 Millionen Euro handeln – für jeden in dem Zeitraum verkauften Drucker wird eine Summe zwischen 10 und 300 Euro veranschlagt. Das ist heftig. Eine Nachzahlung in dieser Höhe schmerzt die IT-Industrie sicher sehr. Sicherlich wird es aber in Einzelfällen möglich sein, dass sich die Parteien vergleichen, um die IT-Betriebe nicht die Insolvenz zu schicken. Damit wäre niemandem geholfen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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