Das Bundeskartellamt untersucht Bewertungsportale - Fachanwalt Gulden unterstützt das Bundeskartellamt als Rechtsexperte.
Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet und RA Gulden als Rechtsexperten zur Erörterung der Problematik eingeladen. Rechtsanwalt Gulden legte dem Kartellamt in Bonn dabei u.a. dar, wie sich die Bewertungsportale aktuell verhalten, wenn es zu rechtlichen Problemen kommt und welche juristischen Verbesserungsmöglichkeiten er sieht. Angeregt wurde auch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ein besonderes Augenmerk wurde in dem Gespräch zudem auf die künftigen Entwicklungen gelegt (Stichwort: Sprachsteuerung/künstliche Intelligenz/Assistenzsysteme).
Das Amt möchte in den nächsten Wochen zahlreiche Betreiber von Internetportalen kontaktieren und die jeweiligen Bewertungsmöglichkeiten untersuchen.
Ziel ist es herauszufinden, ob und wie die Portale sicherstellen, dass die Bewertungen authentisch sind und was getan wird, damit es zu keinem Missbrauch kommt. Die Kundenbewertungen stellen mittlerweile neben dem Kaufpreis das wichtigste Entscheidungskriterium für die Verbraucher dar, wenn es um den Kauf eines Produktes oder die Wahl eines Dienstleisters geht. Rechtsanwalt Gulden steht dem Bundeskartellamt als Rechtsexperte auch künftig im Rahmen der Sektoruntersuchung zur Verfügung.
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