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Der gute Ruf: Wie schnell ein Urteil der Reputation schaden kann

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Wer Großes verspricht, macht sich angreifbar im Kleinen. Ein paar Sätze des Landgerichts Heilbronn reichen aus, um an der Ernsthaftigkeit des versprochenen „Kulturwandels“ bei der Deutschen Bank zu zweifeln.

Heilbronn – Eigentlich ging es nur um 14 300 Euro. Geld, das ein Anleger der Deutschen Bank verloren hatte und nun wieder haben wollte. Aus seiner Sicht hatte die Bank ihn falsch beraten – Er klagte auf Schadensersatz (Az.: Bi 6 O 154/17).

Ein zentraler Streitpunkt vor Gericht lag darin, ob die Bank Prospekte zu spät übergeben hatte oder nicht. In der Zeichnungsdokumentation des Bankmitarbeiters, so die Kanzlei des Klägers und die F.A.Z. übereinstimmend, war vermerkt worden, dass die Prospekte erst am Tag der Zeichnung übergeben wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war das zu spät.

Vor Gericht behauptete die Deutsche Bank jedoch, die Übergabe habe zu einem früheren Termin stattgefunden. Unglaubwürdig aus Sicht des Landgerichts Heilbronn, welches lieber auf die Richtigkeit der bankinternen Dokumentation vertraute. Dem Anleger sprach das Gericht daraufhin sein Geld zu. Kein Schaden, den das größte deutsche Geldhaus nicht wegstecken könnte, sollte man – ungeachtet weiterer solcher Verfahren – meinen. Kurz durchatmen, ab zu den Akten damit.

Doch der Schaden, den eine kurze Passage in der Urteilsbegründung auslöste, lässt sich nur schwer beziffern. Immateriellen Schaden nennen Juristen das. Wenn eine Sache eigentlich erledigt ist, aber ein bitterer Nachgeschmack zurückbleibt – Der gute Ruf beschädigt wurde. In der  für die Bank äußerst kritischen Passage wirft das Landgericht dem Geldhaus versuchten Prozessbetrug, eine Straftat, vor. Nun sind die Zivilrichter des Landgerichts Heilbronn zwar nicht zuständig für Strafsachen, doch lies das mediale Echo dieses Vorwurfs nicht lange auf sich warten.

 „Ein Gerichtsurteil wirft die Frage auf, wie ernst es der Deutschen Bank mit dem Kulturwandel wirklich ist.“
„Richter schelten die Deutsche Bank."

Schadensbegrenzung ist äußerst schwierig. Eine Partei kann im Zivilprozess nicht ohne weiteres gegen eine Urteilspassage vorgehen kann, ohne direkt das gesamte Urteil anzugreifen. Berufung und Revision sind die bekanntesten Rechtsmittel gegen Urteile. In beiden Konstellationen entscheidet ein höheres Gericht über den Fall, was in Fällen wie diesem zwangsläufig zu neuer medialer Aufmerksam führt.

Der Deutschen Bank wird von daher nichts anderes übrigbleiben, als auf ganzer Linie, im Kundengespräch, vor dem Amts – oder Landgericht – und nicht nur auf der Aktionärsversammlung – zu zeigen, dass sie auch anders kann. Sonst ist es bald Amtsgericht X, das dem prophezeiten „Kulturwandel“ den Rest gibt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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Kommentare

Lieber George, der Beitrag erfolgte, um darüber aufzuklären, dass sich Urteilspassagen mit juristischen Mitteln schwerlich angreifen lassen und den guten Ruf ankratzen können (vorletzter Absatz). Bei weiteren Nachfragen können Sie mich gerne anrufen. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute.

Schön! Und wo ist jetzt die rechtliche Wertung dazu? Oder erfolgte der Beitrag aus reiner Gehässigkeit?

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