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Downloads all inclusive: Kann sich eine Kulturflatrate durchsetzen?

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Jeder Bundesbürger soll ähnlich wie bei der Rundfunkgebühr eine monatliche Abgabe entrichten / Einnahmen kämen den Künstlern und den Rechteinhabern zugute / Kritiker bemängeln hohen Verwaltungsaufwand

Jeder Bundesbürger soll ähnlich wie bei der Rundfunkgebühr eine monatliche Abgabe entrichten / Einnahmen kämen den Künstlern und den Rechteinhabern zugute / Kritiker bemängeln hohen Verwaltungsaufwand

Eine Gebühr für unbegrenzte Downloads aus dem Internet – zuletzt hat sich Grünen-Chef Jürgen Trittin für die so genannte Kulturflatrate ausgesprochen. Mit der Abgabe sollen die Ansprüche von Urheberrechts-Inhabern pauschal abgegolten werden. Das Konzept wird laut Computerbild.de derzeit von Politik, Künstlern und Netz-Aktivisten kontrovers diskutiert.

Konkret ginge es laut dem Computermagazin um eine Art Web-GEZ. Jeder Bundesbürger müsste sie, ähnlich wie die Rundfunkgebühr, monatlich abführen. So wolle man illegale Downloads von Musik und Filmen nachträglich legalisieren: Rechteinhaber würden aus dem großen Topf der Kulturflatrate einen Betrag bekommen, führt Computerbild in seiner Online-Ausgabe weiter aus. Grundlage für die Berechnung der den Künstlern zustehenden Summe könnte zum Beispiel die Analyse der Download-Zahlen sein. Somit ließe sich ermitteln, wie oft das jeweilige Werk tatsächlich genutzt wurde.

Ob sich das System durchsetzen könnte, ist wegen der vielen Nachteile eher fraglich. Erstens würde man alle Bürger zur Kasse bitten – also auch diejenigen, die weder Musik noch Filme aus dem World Wide Web auf ihre Computer laden. Zweitens schätzt man den Verwaltungsaufwand für die Downloadanalyse als „gewaltig“. Kritiker bemängeln, dass die Einnahmen in keinem Verhältnis zum gigantischen Verwaltungsaufwand stehen würden. Befürworten beharren dagegen auf den Standpunkt, eine Zwangsabgabe würde zumindest einen Teil der Schäden, die durch illegale Downloads entstehen, ausgleichen.

Übrigens: Käufer von CDs, Handys, Drucker und Co. führen bereits eine Art Kulturflatrate ab. Im Kaufpreis eines jeden Vervielfältigungs- oder Speichermediums ist bereits ein Betrag, den die Hersteller als Urheberrechts-Abgabe erheben, enthalten. Der Vorschlag einer Kulturflatrate stellt wohl keine zufriedenstellende Lösung für das Problem der illegalen Downloads dar.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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