Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Erpressung mit Sexvideo? Massive Verletzung von Persönlichkeitsrechten?
Nötigungsvorwurf im Zusammenhang mit Ottfried-Fischer-Interview muss neu verhandelt werden

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Ein ehemaliger Bild-Journalist soll Ottfried Fischer mit einem Sexvideo zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. Er wurde in zweiter Instanz freigesprochen, der Freispruch wurde jedoch jetzt aufgehoben.

Ein ehemaliger Bild-Journalist soll Ottfried Fischer mit einem Sexvideo zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. Er wurde in zweiter Instanz freigesprochen, der Freispruch wurde jedoch jetzt aufgehoben.                          

Die „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ ist das entscheidende Merkmal einer Nötigung. Zweifelsohne wäre es ein empfindliches Übel für den bayerischen Schauspieler und Kabarettisten Ottfried Fischer gewesen, wenn ein Video an die Öffentlichkeit gelangt wäre, auf dem er zusammen mit Damen aus dem horizontalen Gewerbe zu sehen gewesen sein soll. Fraglich war jedoch, ob der Journalist, der im Zusammenhang mit diesem Sexvideo ein Exklusiv-Interview mit Fischer erhielt, tatsächlich mit der Veröffentlichung des kompromittierenden Materials gedroht hatte, um dieses Interview zu bekommen.

massive Verletzung von Persönlichkeitsrechten?

Eine eindeutige und wörtliche Drohung hatte der Journalist gegenüber Ottfried Fischer den Zeugen zufolge definitiv nicht ausgesprochen. Er hatte diesem über dessen PR-Managerin jedoch das fragliche Interview als eine Art Schadensbegrenzung vorgeschlagen und zwar zu einer zuvor bekannt gewordenen Geschichte um „Honorarstreitigkeiten“ zwischen dem Schauspieler und einigen einschlägigen „Dienstleisterinnen“. Dabei hatte Fischer sich nach eigenem Bekunden erpresst gefühlt, da die in diesem Zusammenhang mitgeteilte Existenz des Videos als unterschwellige Drohung im Hintergrund der ganzen Sache gestanden hatte.        

Die Belege für eine „Nötigung durch die Blume“ erschienen dem Münchner Landgericht anders als zuvor dem zuständigen Amtsgericht jedenfalls nicht ausreichend für eine Verurteilung und es sprach den Beschuldigten daher im Mai letzten Jahres vom Vorwurfe der Nötigung frei. Zunächst war er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, hatte dagegen jedoch Berufung eingelegt, die vor dem Landgericht Erfolg hatte, was von ihm und seinem Anwalt  als Stärkung der Pressefreiheit begrüßt worden war.  

Mängel in der Urteilsbegründung

Staatsanwaltschaft und Nebenklage waren mit dem Urteil des Landgerichts jedoch nicht zufrieden. Sie fanden erhebliche Fehler in der Urteilsbegründung und strebten eine Revision vor dem Oberlandesgericht an. Der gleichen Ansicht war dann auch das Gericht. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nannte die Urteilsbegründung lückenhaft und widersprüchlich und hob daher den Freispruch auf. Nun muss neu gegen den Journalisten verhandelt werden.

Fischer und seine Anwälte sind erfreut über diese neuerliche Wendung des Prozesses. Es gehe hier, so ließen sie verlauten, nicht um eine hohe Strafe, sondern darum, dass eine derartige massive Verletzung  von Persönlichkeitsrechten nicht durchgehen dürfe und die Grenzen der Pressefreiheit aufgezeigt werden müssten. Weniger zufrieden sind natürlich der beschuldigte ehemalige Bild-Mitarbeiter und seine Anwälte. Diese geben sich jedoch optimistisch: Die Sache würde bei einer neuerlichen Verhandlung nicht anders ausgehen als beim ersten Mal.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,88 von 5 Sternen255 Bewertungen auf ProvenExpert.com