Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

"Fack Ju Göthe" - Vulgär & sittenwidrig?

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

"Fack Ju Göthe" ist eine sehr erfolgreiche deutsche Filmreihe und lockte bereits Millionen von Besuchern in die Kinosäle. Was erfolgreich ist, wird auch gerne als Marke geschützt. Auf diese Idee kam auch der Filmverlag (Constantin Film), der sich den Filmtitel "Fack Ju Göthe" als Marke schützen lassen wollte.

"Fack Ju Göthe" ist eine sehr erfolgreiche deutsche Filmreihe und lockte bereits Millionen von Besuchern in die Kinosäle. Was erfolgreich ist, wird auch gerne als Marke geschützt. Auf diese Idee kam auch der Filmverlag (Constantin Film), der sich den Filmtitel "Fack Ju Göthe" als Marke schützen lassen wollte. 
Constantin Film wollte "Fack Ju Göthe" als Unions-Marke für Spiele, Schreibwaren und Getränke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum anmelden und eintragen lassen. Das europäische Markenamt lehnte die Eintragung jedoch ab. Begründung: Der Titel sei vulgär und damit sittenwidrig.

Die deutschsprachigen Zuschauer in Deutschland und Österreich verstünden den Titel wie den englischen Ausdruck "Fuck you". Ein solcher Ausdruck sei eine anstößige und vulgäre Beleidigung. Schlimmer noch: Die Bezugnahme zu Göhte (Goethe) würde auch noch ein hochangesehener Schriftsteller verunglimpft werden. Das Amt befürchtet daher, dass die Verbraucher in Deutschland sich an diesem Titel stören könnten.

Constantin Film wollte sich das nicht gefallen lassen und klagte gegen die Entscheidung des Amtes. Das Gericht der Europäischen Union hat nun mit Urteil vom 24.1.2018 entschieden, dass dieser Titel nicht als Unions-Marke eingetragen werden könne. Begründung: Die Marke verstoße gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten.
Die Richter erklärten, dass aufgrund der Tatsache, dass bereits Millionen Zuschauer den Film gesehen hätten, nicht darauf geschlossen werden kann, dass Verbraucher nicht doch von dem Titel schockiert werden. Es sei auch egal, dass der Titel scherzhaft verwendet würde. Schließlich könnten die Verbraucher bei einem normalen Einkauf mit dem Titel konfrontiert werden (Kauf von Spielwaren Schreibwaren).

Fazit:

Das Gericht der Europäischen Union zeigt, dass Europa ein hohes Kulturverständnis hat. In den USA wäre der Fall sicherlich anders ausgeurteilt worden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen254 Bewertungen auf ProvenExpert.com