Nach dem LAG Köln und LAG Schleswig-Holstein hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht einen Anspruch auf Löschung von Bildern von der Unternehmenswebsite bei Austritt eines Mitarbeiters bestätigt.
Nach dem LAG Köln und LAG Schleswig-Holstein hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht einen Anspruch auf Löschung von Bildern von der Unternehmenswebsite bei Austritt eines Mitarbeiters bestätigt. Im vorliegenden Fall musste eine Rechtsanwältin gegen ihre ehemalige Kanzlei vor Gericht ziehen, weil ihr Foto noch im Firmenblog verblieben war. Die Richter gaben der Klägerin Recht: Durch die weitere Verwendung würde der Eindruck erweckt, sie arbeite weiterhin in der Kanzlei – potenzielle Mandanten könnten so ausbleiben.
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