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Fotos auf Beerdigungen bedürfen einer Zustimmung

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Trauerfeiern stellen oft eine besonders intime Situation dar, sodass Fotoaufnahmen ohne Einwilligung der Teilnehmer regelmäßig deren allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Trauerfeiern stellen oft eine besonders intime Situation dar, sodass Fotoaufnahmen ohne Einwilligung der Teilnehmer regelmäßig deren allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen. Das Landgericht Frankfurt Oder (Az. 16 S 251/12) verurteilte 2 Zeitungsmitarbeiter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 600 Euro, weil sie ohne Zustimmung Bildaufnahmen von den Trauergästen vom Friedhofszaun aus aufgenommen hatten.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

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+49-6131-240950

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