Trauerfeiern stellen oft eine besonders intime Situation dar, sodass Fotoaufnahmen ohne Einwilligung der Teilnehmer regelmäßig deren allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Trauerfeiern stellen oft eine besonders intime Situation dar, sodass Fotoaufnahmen ohne Einwilligung der Teilnehmer regelmäßig deren allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen. Das Landgericht Frankfurt Oder (Az. 16 S 251/12) verurteilte 2 Zeitungsmitarbeiter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 600 Euro, weil sie ohne Zustimmung Bildaufnahmen von den Trauergästen vom Friedhofszaun aus aufgenommen hatten.
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