Rechtliche Einordnung von privaten Fahndungsaufrufen in den (sozialen) Medien MMR 2017, 723.
Private Fahndungsaufrufe in den Medien und sozialen Netzwerken erfreuen sich trauriger Beliebtheit, sodass sich die Frage stellt, welche Ansprüche die Betroffenen gegen die Verantwortlichen haben.
Es kommt immer wieder vor, dass Bilder von Beschuldigten, aber auch unbeschuldigten Personen durch die sozialen Medien "gejagt" werden. Ebenso schnell werden diese Personen dann virtuell durch die Community "verurteilt". Problematisch wird es dann, wenn nicht die Strafverfolgungsbehörden ihrer Arbeit nachgehen, sondern private User "Polizei spielen". Dies wirft sowohl Fragen in strafrechtlicher Hinsicht als auch in zivilrechtlicher Hinsicht auf. Machen sich die Uploader und Äußerer strafbar? Haben die Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Zahlung einer Geldentschädigung?
Sollte der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung in Deutschland den Gedanken von "Punitive Damages" aufnehmen und den Tätern einen Strafschadensersatz auferlegen, wenn diesen ein absichtliches, bösartiges oder rücksichtsloses Fehlverhalten zur Last zu legen ist?
Den Aufsatz zur Thematik finden Sie in der MMR 2017, 723 - Gulden/Dausend: Gefahr für das Persönlichkeitsrecht durch mediale Hetzjagd? Rechtliche Einordnung von privaten Fahndungsaufrufen in den (sozialen) Medien.
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