"Gekaufte oder sogar gefälschte Kundenbewertungen sind ein großes Ärgernis für Verbraucher und Portale. Letztere setzen sich nun dagegen zur Wehr."
Immer mehr Unternehmen und Onlineshops verwenden gekaufte und gefälschte Kundenbewertungen. Dies ist unlauter und damit gesetzeswidrig. Die Unternehmen und Shops riskieren das Vertrauen in ihre Produkte, wenn Sie die eigenen Kunden in die Irre führen. Die Nutzer und Kunden gehen von unverfälschten Erfahrungsberichten aus, die aus freien Stücken abgegeben wurden.
Ungeachtet der Ethik und Moral kann die Verwendung von gekauften oder gefälschten Kundenbewertung allerdings auch in juristischer Hinsicht zum Fallstrick für die Verwender und Anbieter werden.
Aus diesem Grunde ist jüngst auch das Urlaubsportal holidaycheck gegen einen Anbieter von Fakebewertungen vorgegangen, da sie das Vertrauen der Nutzer in das eigene Portal zu Recht gefährdet sehen. Spricht sich herum, dass die Anbieter, die das Portal nutzen, mit gefälschten Bewertungen hausieren, kann dies auch das Image und Ansehen der Plattform schädigen. Die entsprechende Klage ist aktuell vor dem Landgericht München I anhängig.
Auch Amazon ging gegen einen Anbieter von gefakten Kundenrezensionen vor, OLG Frankfurt, 6 W 9/19. Eine Anmerkung von Fachanwalt Karsten Gulden zu diesem Urteil wird demnächst in der Fachzeitschrift Multimedia und Recht erscheinen.
Der Bericht des Handelsblatts vom 06.04.2019 ist online abrufbar - Titel: 5 Sterne für 23 Euro – Online-Portale kämpfen gegen falsche Kundenbewertungen
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