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Jugendlicher wegen Androhung eines Amoklaufs auf Facebook strafrechtlich verurteilt

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Das Amtsgericht Aachen, Az. 556 Ds-1 Js 11/12-48/12 hat einen Minderjährigen zur Ableistung von 20 Stunden Sozialdienst verurteilt, da dieser auf seinem Facebook-Account ankündigte, Amok zu laufen.

Das Amtsgericht Aachen, Az. 556 Ds-1 Js 11/12-48/12 hat einen Minderjährigen zur Ableistung von 20 Stunden Sozialdienst verurteilt, da dieser auf seinem Facebook-Account ankündigte, Amok zu laufen.

Der Schüler wurde zuvor von seinen Mitschülern gemobbt, die ihm nicht ernst gemeinte Freundschaftsanfragen zusendeten, um den Angeklagten zu provozieren. Daraufhin postete er folgenden Satz auf Facebook:

"Leute die ich so gar nicht leiden kann, haben fb (Facebook), wenn die mir fa (Freundschaftsanfragen) schicken, lauf ich Amok."

Der Richter am Amtsgericht Aachen sah hierin eine Straftat (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten). 

Das Urteil ist kritisch zu sehen, da der Satz "…lauf ich Amok" aus dem Affekt heraus geäußert worden sein dürfte. Solche Gefühlsregungen sind der menschlichen Natur immanent. Anders wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der Schüler einen möglichen Amoklauf konkretisiert hätte. Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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