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Justizielle Medienarbeit im Strafverfahren - Vorstellung des Gesetzentwurfs

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Das Spannungsverhältnis zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und der für ihn geltenden Unschuldsvermutung auf der einen Seite und der Pressefreiheit auf der anderen Seite stellt die modernen Medien vor Herausforderungen.

Am Montag den 6. Mai 2019 hat der Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP) in die Räumlichkeiten der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz eingeladen und den Gesetzentwurf zur Justiziellen Medienarbeit im Strafverfahren vorgestellt.

Inhaltlich geht es um die Frage, wie man die Pressefreiheit auf der einen Seite und den Schutz des Persönlichkeitsrechts auf der anderen Seite in Einklang bringen kann, wenn es um die Auskunftserteilung im Strafverfahren geht.

Die Erteilung von Auskünften an die Medien durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte ist bisher gesetzlich kaum geregelt. Das Spannungsverhältnis zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten auf der einen Seite sowie der Pressefreiheit auf der anderen Seite erfordern jedoch eine klare Regelung. Aus diesem Grunde hat der Arbeitskreis den Entwurf für einen neu in die Strafprozessordnung einzufügen den Abschnitt“ Medienarbeit“ (Paragrafen 501-504 StPO-E) herausgearbeitet.

Staatsanwaltschaft und Gericht sollen verpflichtet sein, den Medien (weite Auslegung) die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Neutralität und Sachlichkeit sollen dabei gewahrt werden. Allgemeine Anordnungen, die Auskünfte an Medien verbieten, sollen unzulässig sein, gemäß Paragraf 501 StPO-E.
Auch sollen die Auskünfte unter Beachtung der Unschuldsvermutung erteilt werden.
Der Entwurf sieht auch vor, dass Anfragen von den Medien auf Auskunftserteilung grundsätzlich schriftlich oder elektronisch zu stellen sind. Hintergrund ist, dass Auskünfte immer wieder in abgeänderter Form wiedergegeben werden. Die Schriftform soll hier dazu dienen, nachzuweisen, welche Auskünfte tatsächlich erteilt wurden.

Fazit

Im Zeitalter des Internet sehe auch ich großen Handlungsbedarf, sowohl die journalistische Perspektive, als auch die medienrechtliche Perspektive gesetzlich - soweit möglich - in Einklang zu bringen - zum Schutze der Persönlichkeitsrechte der Straftäter und Beschuldigten. Zwar hat der Entwurf sehr viel mit der bekannten und zum Teil gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemein. Dennoch halte ich es für ein Statement, das Verfahren der Auskunftserteilung auch gesetzlich zu regeln, sodass RichterInnen, StaatsanwälteInnen und auch Journalisten künftig etwas mehr Rechtssicherheit bekommen, wenn es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und Straftätern geht.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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