Für den Inhaber eines Karosseriefachbetriebes in Mainz haben wir Klage gegen den Versicherer HUK wegen Rufschädigung bei dem Landgericht Mainz eingereicht.
Update: 11.04.2019
Vor dem Landgericht Mainz fand heute die Güteverhandlung in dem Klageverfahren wegen Rufschädigung gegen die HUK statt. Die Sachlage und der Streitstand wurden ebenso erörtert, wie auch die Möglichkeiten einer vergleichsweisen und gütlichen Einigung. Der Verkündungstermin für das Urteil wurde auf den 09. Mai gesetzt.
Update Ende
Im Kfz-Gewerbe kommt es immer wieder zu willkürlichen Rechnungskürzungen durch die Versicherer. Die Versicherer teilen den Werkstätten mit, dass Reparaturen durchgeführt würden, die nicht notwendig gewesen seien. Im Ergebnis ist dies ein Betrugsvorwurf zulasten der Kfz-Werkstätten, die dadurch einen erheblichen Imageschaden erleiden.
In der täglichen Praxis der Schadensbehebung von Kraftfahrzeugen kommt es immer wieder zu Rechnungskürzungen durch die Versicherer, selbst dann, wenn bei einem Schaden von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, welches die notwendigen Reparaturschritte vorgibt, so werden dennoch immer wieder einzelne und erforderliche Arbeitsschritte nicht ausgeglichen. Weitere Informationen zu den Hintergründen finden Sie in dem Beitrag "Harter Kampf der Werkstätten".
Kommentar schreiben