Adolf Hitlers Mein Kampf wird ab 2016 in unkommentierter Form nicht frei verkäuflich sein.
Die Urheberrechte an dem Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler erlöschen zum Jahresende. Die Verbreitung und Vervielfältigung des Werkes kann ab 01.01.2016 nicht mehr aus urheberrechtlichen Gründen untersagt werden. Das Urheberrecht erlischt bekanntlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wird das Verbreitungsverbot des Buches damit aufgehoben?
Wohl kaum.
Die Vervielfältigung von Mein Kampf - analog wie digital - kann künftig aus strafrechtlichen Gründen verboten werden.
Da das Buch eine vorkonstitutionelle Schrift ist, wäre die Verbreitung zwar nicht als Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen anzusehen (vgl. § 86 StGB), wohl aber ist das Buch als volksverhetzende Schrift einzustufen. Jedenfalls sind die Tatbestände der Volksverhetzung erfüllt.
§ 130 des Strafgesetzbuches stellt die Verbreitung einer Schrift unter Strafe, die zu Hass, Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen nationale, rassische oder ethnisch bestimmbare Gruppierungen oder Teile der Bevölkerung aufstachelt oder sie beschimpft oder verleumdet. Das Buch ist voll davon. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Händlern ist daher nicht zu empfehlen, unkommentierte Neuauflagen in Deutschland zum Verkauf anzubieten, auch nicht in digitaler Form. Die Verbreitung von kommentierten Auflagen ist hingegen möglich und kann nicht mehr unterbunden werden.
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