Ein Pressefotograf fotografierte einen Angeklagten beim Weg ins Gericht wiederholt gegen dessen ausdrücklichen Willen.
Ein Pressefotograf fotografierte einen Angeklagten beim Weg ins Gericht wiederholt gegen dessen ausdrücklichen Willen. Darauf schlug dieser gegen die Kamera und verletzte dabei den Journalisten. Vom Landgericht Hamburg wurde er zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, in der Revision verwies das OLG Hamburg den Fall jedoch an das Landgericht zurück, da die Richter der Ansicht waren, dass nicht geprüft worden sei, ob der Angeklagte nicht etwa in Notwehr und damit völlig legal gehandelt hat.
Fragen und Antworten zum Thema „Recht am eigenen Bild“.
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