Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Live-Streaming was Sie beachten müssen - Rundfunklizenz, GEMA
Legal Live Streaming betreiben - YouTube, Twitch, Facebook und Co.

Veröffentlicht am

Wann benötigt man für das Live Streaming eine Rundfunklizenz? Muss man eine GEMA Lizenz erwerben, wenn man im Live Stream Musik verwendet? Warum man beim Live Streaming die Persönlichkeitsrechte der Gefilmten (Recht am eigenen Bild) im Blick und das Urheberrecht beachten muss. Rechtssicher Live Streaming betreiben - Tipps und Tricks vom Anwalt.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
tobias.roettger@ggr-law.LÖSCHEN.com

Kontaktformular

YouTube Video: livestreaming - was ist beim Live Streaming rechtlich zu beachten❓
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Erst wenn Sie hier klicken, erlauben Sie uns, das Video von der cookie-freien YouTube Webseite zu laden.
livestreaming - was ist beim Live Streaming rechtlich zu beachten❓

Live Streaming - was ist rechtlich zu beachten?
Rundfunklizenz, GEMA, Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht

Live Streaming auf einfachem Niveau ist technisch kinderleicht umzusetzen. Man benötigt ein Smartphone, eine gute Internetanbindung und einen Account bei einer Live Streaming Plattform wie bspw. YouTube Live, Facebook Live oder Instagram Live und schon kann man loslegen.

"Aber Achtung, auch das Live Streaming ist kein rechtsfreier Raum."

Genauso wie bei der Verwendung von Fotos oder Videos im Unternehmensmarketing müssen auch beim Live Streaming die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen (Stichwort: Recht am eigenen Bild) gewahrt und darauf geachtet werden, dass mit dem Live Stream keine Urheberrechte verletzt werden.

Wer Musik in seinen Live Streams verwendet, muss vorher abchecken, ob es sich um GEMA pflichtige Musik handelt und bei der GEMA die notwendigen Lizenzen einholen.

Daneben hat das Live Streaming eine rechtliche Besonderheit, die bspw. bei der Veröffentlichung von klassischen Video-On-Demand (bspw. YouTube Videos) Videos keine Rolle spielt. Live Streaming kann unter bestimmten Umständen als zulassungspflichtiger Rundfunk eingeordnet werden. In diesem Fall benötigt ihr als der Live Streaming Anbieter eine Rundfunklizenz. Diese muss bei der für euch zuständigen Landesmedienanstalt beantragt werden und kostet zwischen 100 € und 10.000 €.

Wann ein Live Streaming Vorhaben als Rundfunk eingestuft wird, mehr dazu jetzt.

Wann benötigt man für Live Streaming eine Rundfunklizenz?
Live Streaming und die Rundfunklizenz

Zuerst wäre einmal die Frage zu klären, was ist eigentlich Rundfunk?

"Rundfunk sind alle Angebote, die zeitlich anhand eines Sendeplans verarbeitet und journalistisch-redaktionell gestaltet sind."

Der Gesetzgeber unterscheidet hier noch nicht zwischen den klassischen Angebotsformen, wie das Fernsehen / Radio oder den Neueren, wie z. B. Video Stream. Auch wenn es verstaubt wirkt, muss aktuell noch die Frage, ob ein Live Streaming Angebot eine Sendelizenz benötigt oder nicht, nach den klassischen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags geprüft werden, der ursprünglich für das analoge und lineare Fernsehen entworfen wurde.

Das soll sich mit dem neuen Medienstaatsvertrag ändern, vermutlich im Herbst 2020. Bis dahin gelten aber noch die nachfolgend genannten Kriterien.

gulden röttger rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen

Sie brauchen rechtliche Beratung?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 06131 240950

oder  jetzt Kontakt aufnehmen

Übersicht der 4 Kriterien für die Voraussetzung einer Rundfunklizenz
lineares Sendeformat, mehr als 500 Personen, journalistisch-redaktionelle Inhalte, Sendeplan

Nicht jedes Live Streaming Vorhaben benötigt automatisch eine Rundfunklizenz. Eine Rundfunklizenz müsst ihr dann beantragen, wenn euer Live Streaming Programm / Vorhaben die nachfolgenden 4 Kriterien erfüllt:

  1. Wenn es sich bei dem Live Stream um einen lineares Sendeformat (Live) handelt (§ 2 Abs. 1 S. 1 RStV),
  2. man mit seinem Live Stream theoretisch mehr als 500 Personen gleichzeitig erreicht (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RStV),
  3. die Inhalte des Live Streams journalistisch-redaktionell gestaltet sind (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 RStV)
  4. und wenn die Inhalte nach einem Sendeplan im Rahmen einer zeitlich geordneten Folge veröffentlicht werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RStV).

Kriterium 1: lineares Sendeformat

Ein lineares Sendeformat liegt dann vor, wenn es nur Live abrufbar ist. Wie bspw. das Fernsehprogram. Hier bestimmt der Sender, wann die Ausstrahlung beginnt. Ist z. B. eine Uhrzeit von 20:00 Uhr festgelegt, und der Zuschauer schaltet sich erst um 20:15 Uhr dazu, kann er die verpassten 15 Minuten nicht nachholen.

"Daher erfüllt ein Live Stream immer das Kriterium des linearen Sendeformats."

Auch wenn Ihr den Live Stream später nachträglich in der Mediathek oder auf YouTube zum zeitunabhängigen Abruf zur Verfügung stellt (Video-On-Demand), fällt der ursprüngliche Live Stream unter das lineare Sendeformat.

Eure produzierten Produkt-, Informations-, Werbe- oder Webinarvideos, die ihr sendezeitunabhängig über das Internet verbreitet , fallen nicht unter das lineare Sendeformat. Das sind unter anderem die YouTube-, Facebook- oder Vimeo Videos. Für solche klassischen Video-On-Demand Angebote benötigt ihr keine Rundfunklizenz, auch wenn diese mehr als 500 Personen erreichen können und ihr diese nach einem festen Sendeplan regelmäßig bspw. auf YouTube veröffentlicht.

Kriterium 2: mehr als 500 Personen gleichzeitig erreichen

Bei diesem Kriterium kommt es nicht darauf an, dass euer Live Stream tatsächlich mehr als 500 Nutzer erreicht hat.

"Entscheidend ist nur die Frage, ob euer Live Stream potentiell mehr als 500 Nutzer erreichen könnte."

Dies ist eigentlich immer der Fall, wenn ihr öffentliche Streaming-Plattform Anbieter wie YouTube Live, Twitch, Facebook Live und Co. verwendet. Theoretisch könnte jeder Internetnutzer auf der Welt euren Live Stream anschauen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihr euren Live Stream in einer geschlossenen Nutzergruppe mit weniger als 500 Mitgliedern abhaltet oder ihr die Möglichkeit habt, die Zuschauerzahl eures Live Streams auf maximal 500 Personen zu begrenzen. In diesem Fall benötigt ihr keine Rundfunklizenz.

Kriterium 3: journalistisch-redaktionell gestaltet Inhalte

Das Kriterium der journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalte wird in der Regel sehr weit gefasst. Euer Live Stream muss nicht von einem professionellen Journalisten vorbereitet und durchgeführt werden.

Eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung wird schon dann bejaht, wenn der Live Stream von euch anmoderiert oder ihr während des Streams Kommentare einsprecht. Aber auch verschieden gewählte Kameraperspektiven oder ein Kamera-Zoom aus redaktionellen Gründen, erfüllen die Voraussetzung einer redaktionellen Gestaltung.

"Journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte werden bejaht, wenn bereits eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten vorliegen: Moderation, Kommentierung, Kameraschwenk, Schnitte, Kamera- oder Perspektivwechsel"

Erfolgt lediglich ein statistisches Abfilmen des Ereignisses ohne Moderation, Kommentierung, Kameraschwenk, Schnitte, Kamera- oder Perspektivwechsel – liegt keine redaktionelle Bearbeitung vor. Bspw. wenn ein Konzert einfach Live übertragen wird, ohne dass ein Kommentator die einzelnen Lieder, etc. vorstellt.

Schließlich fallen solche Angebote nie unter den Rundfunkbegriff, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.

Kriterium 4: Vorliegen eines Sendeplans oder regelmäßige Wiederholung

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn ihr für eure Live Streams einen festen Sendeplan festgelegt und diesen bspw. über eure Hompage, Blog oder Social Media Kanälen angekündigt habt.

Regelmäßige Wiederholungen liegen dann vor, wenn ihr entweder zu bestimmten Zeiten, d.h. es liegt eine feste Sendezeit vor, z. B. alle zwei Wochen Dienstags um 15:00 Uhr oder wenn ihr häufig in kurzen Zeitabständen streamt – bspw. jeden Tag einen Live Stream von eurem Messe-Stand während der zwei wöchigen Messe abhaltet.

"kommunizierter festgelegter Sendeplan oder Live Streams zu festen Zeiten oder Live Streams in kurzen Zeitabständen"

Wenn ihr aber nur in sporadischen, sehr unregelmäßigen Abständen und / oder nur zu einem gegebenen Anlass (bspw. Vorstellung eines neuen Produktes oder einer Hilfsaktion, einmaliges Konzert, Seminar, etc.) ein Video Stream erstellt wird, liegt kein „Sendeplan“ vor.

Wann benötigt man für das Live Streaming eine GEMA Lizenz?
Musik in Live Streams nutzen - GEMA Lizenz notwendig?

Wenn ihr in eurem Live Stream Musik verwendet, müsst ihr darauf achten, dass ihr die dafür notwendigen Lizenzen besitzt. Ist der Künstler nicht bei der GEMA, müsst ihr euch direkt an diesen oder dessen Plattenfirma wenden.
Verwendet ihr GEMA pflichtige Musik in eurem Live Streams, dann müsst ihr unter Umständen eine GEMA Lizenz für die Verwendung erwerben.

Mit manchen Live Streaming Plattformen wie bspw. YouTube, Facebook, Twitch und Twitter hat die GEMA bereits pauschale Lizenzverträge abgeschlossen.

"Wenn ihr auf YouTube, Facebook, Twitch und Twitter euren Live Stream durchführt und GEMA pflichtige Musik verwendet, dann müsst ihr in diesem Fall keine Einzellizenz bei der GEMA erwerben."

Aber Achtung, ihr benötigt nur für den Live Stream keine extra Lizenz. Wenn ihr euren Live Stream aufgezeichnet habt und anschließend zum normalen Abruf auf eurer Homepage oder bspw. YouTube hochladet, benötigt ihr dafür eine eigene GEMA Lizenz - Lizenzpaket Video-on-Demand Streaming. Video-On-Demand Videos sind von der Live Streaming Lizenz nicht umfasst.

Führt ihr den Live Stream auf eurer eigenen Homepage oder auf einer Streaming-Plattform durch, die keinen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat, dann müsst ihr bei der GEMA selbst eine Lizenz erwerben – der dafür notwendige Tarif ist VR-OD 10– dort Unterpunkt Lizenzpaket Lineares Streaming.

Was kostet eine solche GEMA Lizenz für das Live Streaming?

Das hängt von der Anzahl der Abrufe, Dauer der Nutzung und der Art des Live Streams ab. Wenn Ihr bspw. Musik aus dem GEMA Repertoire für eine Produktpräsentation im Live Stream verwenden wollt und nicht mehr als 200.000 Abrufe im Jahr habt, beträgt der Paketpreis 120,00 € netto im Monat und der Jahrespreis 1.440 € netto

Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen – Recht am eigenen Bild
Die gefilmten Personen haben ein Recht am eigenen Bild

Livestreaming lebt nicht nur von Gegenständen oder der Natur, sondern insbesondere von den gefilmten Personen. Umso spektakulärer die veröffentlichten Bilder sind, umso mehr Feedback, Likes, Kommentare und Follower bekommt man. Aber Achtung! Auch für das Live Streaming gelten die gleichen Spielregeln wie für das Fotografieren und das klassische Filmen. Hier ist insbesondere das Recht am eigenen Bild der gefilmten Personen zu berücksichtigen.

Wann das Recht am eigenen Bild verletzt ist und welche Ausnahmen existieren

könnt ihr in dem ausführlichen Artikel "Recht am eigenen Bild" nachlesen.

Folgende elementare Grundsätze sollte man beim Filmen von Personen beachten:

  • Keine Liveübertragung von Personen, ohne deren Einwilligung, sofern diese eindeutig zu erkennen sind
  • Besondere Vorsicht sollte man beim Filmen und Übertragen von Kindern walten lassen - hier benötigt man immer das Einverständnis der Eltern und ab ca. 12 Jahren auch noch die Einwilligung des gefilmten Kindes
  • Keine geheimen Liveübertragungen von Personen
  • Keine Livestreams von Personen, die sich in ihrer Wohnung aufhalten oder in einem sonstigen geschützten Bereich (Verletzung der Intimsphäre), ohne die vorherige Einholung des Einverständnisses – hier sieht man sich nicht nur zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt, sondern auch strafrechtlichen (§ 201a StGB)
  • Besonders problematisch ist das Filmen von nackten (die Steigerung dazu sind Rachepornos) und wehrlosen Personen (bspw. wenn diese hemmungslos betrunken sind - Partybilder) - ohne Einwilligung macht man sich strafbar
  • Beim Filmen von Unfällen und Katastrophen muss man darauf achten, dass weder die Opfer, die Helfer (Sanitäter, Feuerwehr, Polizei, technisches Hilfswerk) oder sonstige Beteiligte erkennbar gefilmt und live gesendet werden, solange deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht vorliegt
  • Das Livestreaming von sexuellen Handlungen jugendgefährdender Natur stellt in der Regel eine strafbare Handlung wegen Verbreitung pornographischer Schriften dar, da bei Periscope und Co keine Altersbeschränkung „ab 18“ besteht und Kinder / Jugendliche unproblematisch solche pornographischen Streams verfolgen könnten
  • Daneben ist das Hausrecht von Museen, Zoos, Veranstaltern von Events, etc. zu beachten - hier ist das Filmen und Fotografieren häufig reglementiert

Wann benötigt man keine Einwilligung des Gefilmten?

  • Wenn es sich bei den Gefilmten um bekannte und berühmten Personen (Personen der Zeitgeschichte) handelt und diese in der Öffentlichkeit gefilmt wurden - aber auch bei dieser Ausnahme existieren Beschränkungen
  • Wenn der Live Stream eine Berichterstattung zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis ist
  • Wenn die gefilmten Personen nur Beiwerk sind
  • Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen können gefilmt werden, solange man keine einzelnen Personen aus der Masse herauspickt
  • wenn der Livestream einem höheren Interesse der Kunst dient - dies kommt nur in ganz engen Grenzen vor. Gerichte haben bspw. in den Streetfotografie-Fällen ein solches höheres Interesse der Kunst nicht bejaht

Live-Streaming und das Urheberrecht

Selbstverständlich muss man auch beim Live Streaming das Urheberrecht beachten. Da gibt es keine Unterschiede zu Fotos oder „normalen“ Videos, die man im Internet veröffentlicht.

Ist die Übertragung von Pay-TV Angeboten oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Dateien per Live Streaming eine Urheberrechtsverletzung?

Ja, wer über YouTube Live oder anderen Live Streaming Plattformen Dritten Pay-TV Angebote wie bspw. SKY und HBO oder sonstige urheberrechtlich geschützte Dateien wie bspw. Kinofilme aus dem Kino überträgt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Hierbei wird in das Senderecht des Pay-TV Anbieters eingegriffen.

Wer im Rahmen eines Live-Streams GEMA geschützte Musik abspielt, ohne dass er die hierfür notwendige GEMA Lizenz erworben hat, verstößt ebenfalls gegen § 20 UrhG. Auch in der unlizenzierten Übertragung eines Kinofilms oder in der Übertragung eines DVD / BlueRay -Films / TV-Serie per YouTube Live stellt einen Eingriff in das Senderechts des Rechteinhabers dar.

Übertragt ihr per Live Stream ohne Einwilligung des Künstlers dessen Live Konzert, verletzt ihr die Rechte des ausübenden Künstlers aus § 73 ff. UrhG.

Das gleiche gilt, wenn Ihr Fotos, Bilder oder sonstige Kunstwerke, die noch urheberrechtlich geschützt sind, in eurem Live Stream prominent in Szene setzt, ohne euch hierfür die notwendige Einwilligung vom Urheber eingeholt habt. Natürlich gelten auch beim Live Streaming die urheberrechtlichen Ausnahmen wie bspw. die Panoramafreiheit.

kostenfreie Live Streaming Anbieter

Die gängigsten kostenlosen Live Stream Plattformen, auf denen ein Unternehmen seine Live Streams einem breiten Publikum präsentieren kann, sind:

  • YouTube Live

  • Facebook Live

  • Twitch - Videospiele und E-Sport

  • Instagram Live

  • Periscope

  • LinkedIn Live

Fazit

Wenn Sie Live Streaming betreiben wollen, prüfen oder lassen Sie es von einem erfahren Juristen überprüfen, ob Sie für Ihr Live Stream-Vorhaben eine Rundfunklizenz benötigen oder nicht. Falls Sie in Ihrem Live Streams Musik verwenden, denken Sie  daran zu überprüfen, ob Sie eine GEMA Lizenz benötigen. Falls Sie über YouTube, Twitch, Facebook oder Twitter Live Stream anbieten, benötigt Sie aktuell für GEMA Musik keine eigene Lizenz. Aber Achtung, wenn Sie im Anschluss das Live Stream Video als Video-On-Demand Video veröffentlichen, benötigen Sie für die GEMA Musik ein extra Lizenz. Auch bei Live Streams müssen Sie Urheberrechte und die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen beachten.

Haben Sie viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Live Streams.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen235 Bewertungen auf ProvenExpert.com