Die AfD hat im Rahmen der Wahlwerbung den Slogan verwendet: "Sophie Scholl würde AfD wählen". Die Nachfahren der Widerstandskämpferin wehren sich dagegen.
Die AfD betreibt Wahlwerbung mit dem Vermächtnis Sophie Scholls. So wurde unter anderem die Aussage verbreitet, "Sophie Scholl würde AfD wählen". Es stellt sich die Frage, ob Sophie Scholls (postmortalen) Persönlichkeitsrechte hierdurch verletzt wurden.
Rechtliche Einschätzung:
In Deutschland wird das Ansehen und die Achtung von Personen über deren Tod hinaus vor Verunglimpfungen und Verfälschungen des Lebensbildes geschützt. Die verstorbene Person soll so in Erinnerung bleiben, wie sie war, wie man sie kannte – auch über ihr Wirken soll wahrheitsgemäß berichtet werden (dürfen). Dieser Schutz des Ansehens Verstorbener kann auch noch Jahrzehnte nach dem Tod fortbestehen, ohne dass der erforderliche Bezug zur Person des Verstorbenen verloren geht. Dies ist anzunehmen, wenn die Person aufgrund Ihres Wirkens auch für die heutige Gesellschaft noch immer von Bedeutung ist. Dies ist bei Sophie Scholl, einer der bekanntesten Widerstandskämpferinnen gegen den Nationalsozialismus in Deutschland der Fall. Von einem Verblassen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes kann also vorliegend keine Rede sein. Ihr Schaffen und Vermächtnis wird durch die AFD-Aktionen nun geradezu ins Lächerliche gezogen.
Der Schutz des Andenkens Verstorbener kann jedoch nicht von jedermann geltend gemacht werden, sondern nur von den „nahen Angehörigen“.
Angehörige in diesem Sinne sind grundsätzlich der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder der verstorbenen Person und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern. Auch wäre es möglich, dass Frau Scholl bestimmten Personen die Wahrung ihres Lebensbildes nach dem Tode aufgetragen hat. Entscheidend dürfte zudem sein, in welchem Verhältnis die Neffen zu Sophie Scholl stehen und standen. Wurden die Neffen irgendwann mit der Wahrung des Vermächtnisses Sophie Scholls beauftragt, so könnten sie durchaus die Verletzung der postmortalen Persönlichkeitsrechte der Sophie Scholl geltend machen.
Im Zweifel müsste ein Gericht entscheiden, ob die Neffen als Angehörige in diesem Sinne zu qualifizieren sind.
In jedem Fall gilt, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht Sophie Scholls verletzt wurde. Ungewiss ist, ob es eine oder mehrere Personen gibt, die das Recht haben, diese Verletzung zu rügen.
Fazit:
Sind die Neffen als nahe Angehörigen anzusehen, könnten Sie von der AfD verlangen, dass diese es künftig zu unterlassen hat, zu behaupten oder zu suggerieren, Sophie Scholl würde die AfD wählen.
In der aktuellen Stern-Ausgabe vom 02.03.2017 findet sich der Artikel "Propaganda -Im Namen der "Weissen Rose" auf der Seite 107.
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