Sie sind Markenbesitzer oder wollen einer werden? Was ist überhaupt eine Marke, wie schützt das Recht sie und warum lohnt sich eine Markenanmeldung? Das alles erfahren Sie hier.
Die Aktivlegitimation ist die Voraussetzung für die (gerichtliche) Geltendmachung eines Rechts durch eine natürliche oder juristische Person.
Die Aktivlegitimation im Markenrecht bezieht sich auf d
Benutzung, freie
Die freie Benutzung ist die erlaubte Verwendung eines geschützten Zeichens ohne Genehmigung des Rechteinhabers in einer selbstständigen, neuen Form.
Geschäftlicher Verkehr
Eine Voraussetzung für das Vorliegen einer Verletzung von Markenrechten im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 MarkenG ist das Handeln des Verletzers im geschäftlichen Verkehr
Geschäftliche Bezeichnungen
Nach § 5 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) können Unternehmenskennzeichen und Werktitel als geschäftliche Bezeichnungen geschützt werden.
Im Gegensatz zu einer Marke ist für
Internationale Marke
Grundsätzlich werden Marken in Deutschland bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Geschützt ist das Zeichen mit der Eintragung in das Register des DPMA dann i
Lizenz
Der Inhaber einer Marke kann gemäß § 30 Abs. 1 MarkenG mit der Einräumung einer Lizenz einem Dritten die – im Zweifel inhaltlich, räumlich und oder zeitlich beschränkte - Befugnis übertragen, d
Kollektivmarke
Neben Einzelmarken können im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes auch Kollektivmarken eingetragen werden, § 97 Absatz 1 MarkenG. Die Eintragung einer Kollektivmarke erfolg
Nichtigkeit
Eine bereits eingetragene Marke kann auf Antrag wegen Nichtigkeit gemäß § 50 MarkenG bei Vorliegens absoluter Schutzhindernisse oder gemäß § 51 MarkenG bei Vorhandensein älterer Rechte im
Piraterie
Bei der Nachahmung eines Markenprodukts oder dem Anbringen des Markenzeichens auf Produkten, die jedoch nicht vom Inhaber der jeweiligen Marke hergestellt worden sind, bzw. dies ohne dessen