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Unstimmigkeiten über Novellierung des Arzneimittelgesetzes

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Schon im Vorfeld wird Kritik von Bundesärztekammer und der Verbraucherzentrale Bundesverband an den geplanten und jetzt im Bundestag diskutierten Änderungen des Arzneimittelrechtes laut.

Schon im Vorfeld wird Kritik von Bundesärztekammer und der Verbraucherzentrale Bundesverband an den geplanten und jetzt im Bundestag diskutierten Änderungen des Arzneimittelrechtes laut.   

Der Umgang mit Arzneimitteln, vor allem auch ihr Verkauf und die Werbung für sie,  ist in Deutschland streng geregelt. Auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente darf nicht so ohne weiteres geworben werden. Vor allem aber ist bisher noch die Werbung für Schlaf- und Beruhigungsmittel verboten. Unter anderem das soll sich jetzt jedoch ändern, nicht zuletzt weil das Heilmittelwerbegesetz an die europäische Rechtsprechung angepasst werden soll.

Auch rezeptfreie Medikamente sind nicht harmlos

Künftig soll also auch für nicht verschreibungspflichtige Schlaf-  und Beruhigungsmittel geworben werden dürfen. Die Verbraucherschützer sehen dabei vor allem die Gefahr, dass bei den Verbrauchern dadurch eine „neue Sorglosigkeit“ im Hinblick auf derartige Medikamente  entstehen würde.

In seiner Stellungnahme weist der Bundesverband Verbraucherzentrale darauf hin, dass auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente durchaus auch Nebenwirkungen haben und bei längerem Gebrauch oder der Einnahme in zu hohen Dosen Risiken für die Gesundheit  bergen. Auch hier, so wird gewarnt, könne die Einnahme nach dem Motto „rezeptfrei, also harmlos“ zu Sucht und schweren Gesundheitsschäden, ja sogar zum Tode führen.

Zudem kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, dass nach den geplanten Änderungen im Arzneimittelrecht es auch erlaubt sein soll, mit Patientenschicksalen für Arzneimittel zu werben.

Kritik der Ärztekammer

Einen anderen Punkt kritisiert Prof. Ursula Gundert-Remy im Namen der Bundesärztekammer an der geplanten Novelle des Medikamentenrechts: Diese soll nämlich auch das Verbot abschaffen, beim Medikamenten-Marketing auch Gutachten werblich zu verwenden. Sie äußerte die Befürchtung, dass nur positive Gutachten zur Werbung herangezogen würden, was das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten beeinträchtige.

Fazit:

Beim Handel, insbesondere bei der Bewerbung von Arzneimitteln, sollten Anbieter immer die aktuellste Rechtsprechung im Auge behalten.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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