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Unterlassungsklage Prinzessin Thyra von Hannover vs Ex-Frau Desirée Nick

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Unterlassungsklage mit Erfolg-  Prinzessin Thyra von Hannover darf Verhältnis ihres Mannes mit seiner Ex-Frau Desirée Nick nicht bestreiten. Desirée Nick klagte, weil Prinzessin Thyra von Hannover ihr Verhältnis mit deren Ehemann öffentlich bestritt. Sie bekam Recht, weil das Abstreiten der Affäre sie als Lügnerin dastehen lassen würde.

Auf Unterlassung klagt man sonst eher, wenn man eines Intimverhältnisses bezichtigt wird. Viele Geliebte wären auch froh, wenn die Ehefrau ihres illegitimen Partners über die Beziehung hinwegsehen würde. Nicht so Desirée Nick: Sie klagte gegen Prinzessin Thyra von Hannover, weil die gegenüber von Journalisten behauptet hatte, dass die Entertainerin die nacheheliche Liebesbeziehung zur ihrem prinzlichen Gemahl lediglich „inszeniert“ habe, um sich wichtig zu machen.

Behauptung vor Journalisten

Anlässlich der Präsentation des neuen Buches von Heinrich von Hannover, hatte die Prinzessin gegenüber Journalisten auf die Frage nach der Beziehung des Prinzen zu seiner Ex-Ehefrau Desirée Nick im Brustton der Überzeugung behauptet: „Natürlich hat er keine Beziehung mit ihr.“ Als die Presseleute weiter bohrten und fragten, ob sie den nicht eifersüchtig sei, antwortete Thyra: Um Gottes Willen, nein! Worauf soll ich denn eifersüchtig sein, bitte schön. Frau Nick inszeniert das alles doch bloß.“

Das wollte Desirée Nick jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Sie ließ die Prinzessin durch einen Anwalt auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der diese sich verpflichtete, künftig die Behauptung zu unterlassen, dass Desirée Nick ihre Beziehung zu Prinz Heinrich lediglich erdacht habe. Als diese Unterlassungserklärung jedoch nicht fristgerecht erfolgte, zog die Entertainerin vor das Landgericht Berlin.        

Persönlichkeitsrechte verletzt

Vor dem Landgericht konnte Desirée Nick glaubhaft machen, dass sie tatsächlich auch nach ihrer Scheidung von ihm ein Verhältnis mit Prinz Heinrich von Hannover hatte. Zwischen 2006 und 2011 habe es im Jahr bis zu 35 Treffen gegeben. Als Beleg dafür legte die Entertainerin unter anderem Emails vor und breitete so gewissermaßen die ganze Liebesgeschichte auf dem Richtertisch aus, so dass sich das Gericht davon überzeugen konnte, dass ihre Version der Geschichte stimme.

Nachdem das Gericht nun davon ausgehen konnte, das Desirée Nick wahrheitsgemäß behauptet hatte, mit dem Prinz ein Verhältnis gehabt hatte, war der Fall klar: Öffentlich zu behaupten, dass dies alles nicht stimme und sie sich das nur ausgedacht habe, bedeutete nach Ansicht des Gerichtes, Desirée Nick als Lügnerin hinzustellen. Das jedoch muss sich niemand gefallen lassen.

Das Gericht befand, dass die Behauptung von Thyra von Hannover die Persönlichkeitsrechte von Desirée Nick verletze und daher zu unterlassen sei. Da auch nach dem Ende der prinzlichen Affäre Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen sei, sei die Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchaus berechtigt. Außer dass Thyra von Hannover ihre Behauptung nun nicht mehr wiederholen darf, trägt sie auch noch die Kosten des Verfahrens.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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