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Urheberrechtspauschale: Das führen Handy-Käufer an die Verwertungsgesellschaften ab

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Zwischen 12 und 36 Euro müssen Mobiltelefonbesitzer an die Verwertungsgesellschaften abtreten weil pauschal angenommen wird, dass sie urheberrechtlich geschützte Werke  wiedergeben und vervielfältigen.

Handys und Smartphones könnten zwischen 12 und 36 Euro billiger sein, wären da nicht die Abgaben, welche die Hersteller an die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften zahlen müssen. Diese Zusatzkosten werden schließlich auf den Kunden abgewälzt. Die meisten Mobiltelefon-Käufer wissen gar nicht, dass sie mir jedem gekauften Gerät auch für die Urheberrechtsabgabe aufkommen. PC Welt hat genauer in die Preisliste der GEMA reingeschaut.

Die Gebühr wird erhoben, weil man annimmt, dass die Besitzer urheberrechtlich geschützte Inhalte konsumieren und auch teilen. Der Tarif wird auf Mobiltelefone „mit einer Displaygröße von 4 Zoll oder weniger“ angewendet, „mit denen Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen gemäß § 53 Abs. 1 - 3 UrhG vorgenommen werden können und die über eine Funktion zur Wiedergabe dieser Werke und Leistungen verfügen.“ Dem Computermagazin zufolge verlangen die Verwertungsgesellschaften 12 Euro pro Handy ohne Touchscreen. Bei Smartphones mit Touchscreeen und weniger als 8 GB Speicherplatz wird der Nutzer mit 16 Euro zur Kasse gebeten. Verfügt das Smartphone über mehr als 8 GB Speicherkapazität wird dessen Besitzer sogar mit 36 Euro belangt. Besonders kurios laut PCWelt.de: Für Computer werden mit 13,65 deutlich weniger Abgaben fällig als für iPhone & Co. Am günstigsten kommen CD-Rohlinge mit 6,14 Cent pro Stunde Audio-Speicher davon. Bei Laser-Multifunktionsdruckern werden 87,50 Euro draufgeschlagen, wenn diese mehr als 40 Seiten pro Minute drucken können. Diese Pauschale kommt allerdings der VG-Wort und BG Bild-Kunst und nicht der GEMA zugute. Letztere nimmt die Rechte von Musikern wahr, die VG Wort von Autoren und die VG Bild-Kunst von bildenden Künstlern. Die Tarife gelten für alle in Deutschland hergestellten Mobiltelefone und für alle Mobiltelefone, die gewerblich nach Deutschland eingeführt werden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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