Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Werbliche Vereinnahmung von Prominenten - postmortale Lizenzgebühren

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Der BGH hat entschieden, dass der Axel Springer Verlag eine fiktive Lizenz in Höhe von 50.000 Euro an die Erben von Gunter Sachs wegen einer werblichen Vereinnahmung zahlen muss.

Der BGH hat entschieden, dass der Axel Springer Verlag eine fiktive Lizenz in Höhe von 50.000 Euro an die Erben von Günter Sachs wegen einer werblichen Vereinnahmung zahlen muss, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag.

Die "Bild am Sonntag" hatte im Jahr 2008 drei Fotos von Gunter Sachs in einen redaktionell gestalteten Artikel eingebunden und mit dem Satz "Gunter Sachs auf der Jacht "Lady Dracula". Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch." unterlegt. Gunter Sachs nahm daraufhin den Verlag noch zu Lebzeiten auf Unterlassung und Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von 50.000 Euro in Anspruch. Der BGH gab dem mittlerweile verstorbenen Prominenten Recht und wies damit die Revision des Axel Springer Verlages zurück.

Zu Recht wird eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß §§ 22, 23 KUG angenommen, da die Verwendung der Bilder und die Textberichterstattung ohne die Zustimmung des Prominenten eine Vereinnahmung zu Werbezwecken darstellen, die nicht durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt sind. Die Öffentlichkeit muss nicht an allen Banalitäten der Promis teilhaben.

Dies sieht auch der BGH gleichermaßen. Der BGH betont, dass der "Verlag mit der Veröffentlichung des Fotos in unzulässiger Weise in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen hat. Durch Vereinnahmung des Klägers für die Werbung hat der Verlag einen vermögenswerten Vorteil erlangt, der den Anspruch auf Zahlung der Lizenz begründet.", siehe PM des BGH.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,89 von 5 Sternen215 Bewertungen auf ProvenExpert.com