Wir vertreten Händler und Importeure von Speichermedien, die u.a. Apple Produkte vertreiben.
Auch diese Händler und Importeure unterliegen der Geräteabgabenpflicht. Streitig ist, in welcher Höhe. Apple hat sich nun zu Wort gemeldet und bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme der Geräteabgaben an, wie uns von Apples Anwälten mitgeteilt wurde.
So könne die Übernahme der Abgaben durch Apple allerdings nur dann erfolgen, wenn eine vorherige Absprache mit Apple stattgefunden hat und es zu keiner Vereinbarung mit der ZPÜ gekommen sei. Die Vereinbarung betrifft dabei lediglich die konkrete Vergütung. Die Übernahme von Schadensersatz und anderen Kosten seien ausgeschlossen. Prozesskosten würden nur im Einzelfall nach einer entsprechenden Prüfung durch Apple und mit schriftlicher Zustimmung übernommen.
Weiterhin ist es so, dass Apple seinen Vertriebspartnern rät, eine modifizierte Verjährungsverzichtserklärung zu unterzeichnen, die bereits verjährte Ansprüche ausnimmt.
Ob die Abgabe dieser Erklärung tatsächlich sinnvoll ist, können wir nicht ohne weiteres bestätigen. Natürlich schützt der Verzicht auf die Einrede der Verjährung zunächst vor der Inanspruchnahme durch die ZPÜ. Allerdings kann sich dadurch eine Entscheidung über den konkreten Vergütungsanspruch noch sehr lange hinziehen, so dass weder die Händler noch Apple die Vergütung einpreisen können und dadurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Rechtssicherheit kann tatsächlich nur durch eine gerichtliche Entscheidung, eine Entscheidung der Schiedsstelle oder durch einen Gesamtvertrag erreicht werden.
Unser Rat:
Händler und Importeure von Speichermedien, die die Kosten eines Schiedsstellenverfahrens vermeiden möchten, ist anzuraten, eine modifizierte Verzichtserklärung abzugeben, da wir nach Rücksprache mit der ZPÜ davon ausgehen müssen, dass die Möglichkeit, die Forderungen im Wege von Vergleichsverhandlungen zu reduzieren, derzeit nicht besteht.
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