Die ZPÜ und die BITKOM haben sich auf eine Reduzierung der Urheberrechtsabgabe für Privatkopien geeinigt.
Der Technologieverband BITKOM und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben sich in einem Gesamtvertrag über die Tarife für Tablets und Mobiltelefone geeinigt. Bisher waren die Tarife von der ZPÜ eigenständig festgesetzt und veröffentlicht worden. Danach sollten Hersteller und Importeure für Mobiltelefone je nach Speicherkapazität und Touchscreenfunktion zwischen 12 und 36 € als Urheberrechtsabgabe für Privatkopien zahlen. Für Tablets wurde ein Tarif von 15,19 € veröffentlicht. In den nunmehr ausgehandelten Tarifen finden sich zum einen Unterscheidungen zwischen privat und gewerblich genutzten Tablets, was auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückzuführen ist. Zum anderen sind die Tarife wesentlich niedriger, als die von der ZPÜ zunächst eigenständig festgesetzten Beträge.
So fallen für privat genutzte Tablets Tarife zwischen 4,90 € und 7,00 € netto und für Business-Tablets zwischen 1,96 € und 2,80 € netto an. Für Mobiltelefone wurden Tarife von 1,33 € bis 5,00 € netto für den privaten Gebrauch und 1,33 €bis 2,50 € netto für den gewerblichen Gebrauch vereinbart worden. Darin enthalten ist allerdings ein Nachlass von 20 % für Gesamtvertragsmitglieder.
Grundsätzlich gelten die vereinbarten Tarife nur für Gesamtvertragsmitglieder. Für außenstehende Dritte können diese Tarife nicht unmittelbar herangezogen werden. Allerdings wird für die ZPÜ ein erheblicher Begründungsaufwand bestehen, wenn Sie weiterhin die selbst veröffentlichten Tarife gegenüber Herstellern und Importeuren geltend machen möchte, die sich nicht den Gesamtverträgen angeschlossen haben.
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