So wie andere Dienstleister auch, kann man heute sogar Ärzte im Internet bewerten. Einer niedergelassenen Ärztin gefiel dies nicht.
So wie andere Dienstleister auch, kann man heute sogar Ärzte im Internet bewerten. Einer niedergelassenen Ärztin gefiel dies nicht. Sie klagte daher bis zum BGH auf Löschung von Bewertungen, die über sie auf einem Portal zur Bewertung von Ärzten einsehbar waren. Mit Hinweis auf die Freiheit auch der anonymen Meinungsäußerung und das Recht der Öffentlichkeit auf Information wurde ihre Klage jedoch auch dort abgewiesen.
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