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Häuser am See

AfD animiert Schüler ihre Lehrer auf Meldeseite zu denunzieren

AfD betreibt rechtswidriges Bewertungsportal für Lehrer
AfD animiert Schüler ihre Lehrer auf Meldeseite zu denunzieren und niemand greift ein im Ländle

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AfD animiert Schüler ihre Lehrer auf Meldeseite zu denunzieren und niemand greift ein im Ländle

  • AFD betreibt rechtswidriges Bewertungsportal auf dem Lehrer denunziert werden
  • Stefan Brink -Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württemberg sagt, er sei nicht zuständig dagegen vorzugehen

Der Fall:

Auf einer eigens eingerichteten Meldeseite animiert die AfD in Baden-Württemberg Schüler, ihre Lehrer zu denunzieren. Für eine „faire Schule“ soll der Meldebutton beitragen. Als sogenannten „Vorfall“ können Schüler dort unter anderem „politische Beeinflussung“ und „Verletzung der Neutralität“ einer Lehrkraft melden. Gemeint sind damit wohl Fälle, in denen die AfD im Unterricht kritisiert wird.

Das eigentliche Ziel der Plattform ist offensichtlich: Lehrer sollen eingeschüchtert werden.

Aus gutem Grund hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern kürzlich die dortige Version des Portals verboten.

„Die Zeiten, in denen eine Partei Lehrerinnen und Lehrer wegen ihrer politischen Überzeugung nachstellt, sind vorbei. Wir müssen alles dafür tun, die Meinungsfreiheit zu schützen. Lehrerinnen und Lehrer müssen entsprechend ihrem Bildungsauftrag ohne Angst vor Repressalien Schülerinnen und Schüler zur politischen Auseinandersetzung und eigenständigem Denken anhalten“, ließ sich der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller in einer Pressemitteilung zitieren.

Das europäische Recht verbietet das Sammeln von Gesinnungsdaten

Der AfD-Landesverband, der die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – dazu gehören auch Meinungen – auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen wollte, erhielt hier juristische Nachhilfe: Denn nach der DSGVO sind politische Meinung besonders sensible Daten, die zusätzlich eine Rechtfertigung aus Art. 9 DSGVO benötigen. Und die sah der Datenschützer nicht für gegeben. Eine nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO mögliche Einwilligung der Lehrer gäbe es nicht. Auch kein anderer Rechtfertigungsgrund aus Abs. 2 kommt hier in Betracht. Materiell rechtlich gibt es keine Zweifel: Die AfD verstößt mit ihrem Portal massiv gegen Datenschutzrecht.

Darf die Landtagsfraktion mehr als die Partei?

Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg, Stefan Brink, hält sich in seinem Bundesland aber nicht für zuständig, wenn es um die Bewertung des AfD-Portals geht: Da die AfD-Fraktion – und nicht die Partei - die Plattform betreibe, falle die Bewertung in die Zuständigkeit des Landtags.

Das Problem: Die Datenschutzordnung des Landtags ist auf dem Stand von 2012 und spiegelt die Rechtslage der seit 2018 geltenden DSGVO noch nicht wider.

Stellungnahme zur vermeintlichen Unzuständigkeit des Herrn Stefan Brink:

Rechtlich zwingend ist die Auffassung der Zuständigkeit nicht. Zweck des mangelnden Zugriffs des Landesdatenschutzbeauftragten auf den Datenschutz im Landtag ist, dass der parlamentarische Betrieb nicht durch externe Aufsichtsbehörden gestört werden soll. Ob dieses Argument wirklich zählt, wenn eine Landtagsfraktion mit völlig parlamentsfremden Tätigkeiten das materielle Recht bricht, ist mehr als fraglich. Wenn Recht gebrochen wird, muss dies abgestellt werden. Sich hinter einer fehlenden Zuständigkeit zu verstecken beflügelt sämtliche Rechtsbrecher und setzt falsche Zeichen in einer angespannten Zeit und Lage. Doch damit nicht genug: Im Januar will sich das Landtagspräsidium erst mit dem Thema befassen. Dieses Verhalten ist fahrlässig und beschämend. Ich bin gespannt, wie viele Lehrer bis dahin über die Weihnachtsfeiertage an den Pranger gestellt werden. Frohe Weihnachten.

Tipp:

Alle Lehrer, die über dieses rechtswidrige Portal diffamiert, beleidigt oder angeprangert werden, müssen sich nicht mit der Datenschutz Grundverordnung herumquälen. Unser Grundgesetz hilft direkt weiter. Niemand muss sich ein solches Vorgehen gefallen lassen und auch nicht warten, bis die Politik ausgeschlafen hat.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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