Bild-Zeitung gibt Unterlassungserklärung nach Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ab (Recht am eigenen Bild).
Update, 02.03.2016:
Nachdem die Gegenseite sich weiterhin weigert, die Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen, sind wir nun zur gerichtlichen Durchsetzung der Zahlungsansprüche beauftragt worden. Wir werden in Kürze Klage gegen die "Bild" vor dem AG Mainz einreichen.
Für zwei minderjährige Mandanten (vertreten durch ihre Eltern) konnten wir gegen die „Bild“ außergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung erreichen. Anlass unserer Beauftragung war die Veröffentlichung von Bildnissen der trauernden Kinder auf bild.de nach einem Verkehrsunfall in Mainz mit tödlichem Ausgang. Weder die Kinder, noch deren Eltern, hatten dem Fotografen bzw. Journalisten eine Einwilligung in die Veröffentlichung der Bildnisse durch die Bild erteilt. Zwar stellte das Ereignis – tödlicher Unfall vor eine Schule – ein zeitgeschichtliches Ereignis dar. Hierfür war es nach unserer Auffassung allerdings nicht notwendig und geboten, die Trauer der Kinder zu personalisieren und diese erkennbar abzubilden.
Die „Bild“ entfernte die Bilder bereits vor der Abmahnung aus der Online-Ausgabe. Durch die bloße Entfernung der Bilder wird die Wiederholungsgefahr jedoch nicht beseitigt, daher erfolgte der Ausspruch der Abmahnung, zumal die „Bild“ der Auffassung war, dass die Entfernung lediglich aus „Kulanz“ erfolgte.
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