Presserechtliches Eilverfahren vor dem Landgericht Mainz: Streitgegenstand war die Frage, ob ein regionales Online-Nachrichtenportal im Rahmen einer fortlaufenden Berichterstattung über Missstände in einem Mehrparteienhaus in Mainz einen privaten Vermieter bzw. Funktionsträger innerhalb einer Eigentümergemeinschaft identifizierend darstellen durfte – und ob darüber hinaus ein Hyperlink auf ein externes Wohnungsinserat zulässig ist, über das der Betroffene namentlich erkennbar wurde. Der Antragsteller beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Der Fall unterstreicht unsere Erfahrung in der präzisen Tatsachenaufbereitung, der grundrechtsgeleiteten Interessenabwägung und der prozessualen Umsetzung im Eilrechtsschutz – mit besonderem Blick auf die Anforderungen moderner, digitaler Berichterstattung.
Für unseren Mandanten aus der Elektronikbranche ist es uns dann zeitnah gelungen, ein gesperrtes Amazon-Verkäuferkonto vollständig reaktivieren zu lassen – pünktlich zum umsatzstarken Weihnachtsgeschäft.
Das Landgericht Berlin hat Google verurteilt, an das Preisvergleichsportal Idealo rund 465 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen. Hintergrund ist, dass Google über Jahre hinweg eigene Dienste in der Suche bevorzugt und konkurrierende Preisvergleichsportale wie Idealo benachteiligt hat. Das Urteil des LG Berlin II macht deutlich: Digitale Wettbewerbsverstöße sind kein abstraktes Risiko „der Tech-Branche“, sondern können jeden treffen, der Gatekeeper-Funktionen ausübt oder von diesen abhängig ist.
Pressefreiheit schützt auch kritische Berichterstattung über strafbare Inhalte.
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz erlaubt keine pauschale Übertragung dieser Bewertung auf alle Mitglieder oder Amtsträger. Ob die Bezeichnung als „Rechtsextremist“ zulässig ist, hängt immer vom Einzelfall, vom Kontext der Äußerung und von der Rolle der betroffenen Person ab.
Fehlerhafter Testbericht über Rauchwarnmelder: Die Firma Pyrexx fordert 7,7 Millionen Euro. Das Landgericht Frankfurt verurteilt die Stiftung Warentest.
Schadensersatz wegen Veröffentlichung? Best Practices für Journalisten und Betroffen!
Der Artikel erklärt, wie Unternehmen einen Facebook- oder Instagram-Hack erkennen können, indem sie auf Anzeichen wie unbekannte Logins, Änderungen an Kontodaten oder verdächtige Aktivitäten wie ungewollte Nachrichten oder Freundschaftsanfragen achten. Zudem wird beschrieben, wie Sie mit Sofortmaßnahmen wie dem Ändern des Passworts, der Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und dem Kontaktieren des Supports reagieren sollten. Der Artikel gibt praktische Tipps zur Prävention, wie das regelmäßige Überprüfen der Sicherheitseinstellungen und das Aktivieren von Login-Warnungen. Ein begleitendes Video bietet zusätzliche Details und Handlungsempfehlungen.
Wie gelingt es Hackern, Zugriff auf Facebook- oder Instagram-Accounts zu erhalten? Welche Methoden wenden sie an, und wie könnt ihr euch davor schützen?