Polizist wehrt sich gegen Hass im Netz
Das Teilen und Liken von Beiträgen und Kommentaren, in denen Polizisten beleidigt und angeprangert werden kann strafbar sein.
Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Gulden Röttger durch unsere aktuellen und informativen Blog-Beiträge.
Das Teilen und Liken von Beiträgen und Kommentaren, in denen Polizisten beleidigt und angeprangert werden kann strafbar sein.
Darf man innerhalb einer Bewertung im Internet den Namen einer Mitarbeiterin des bewertenden Unternehmens nennen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm in der Sache I-4 U 189/20 zu beschäftigen.
Streit um ein Wahlplakat mit der großgedruckten Aufschrift „Hängt die Grünen!“ „Der III. Weg“ ist es eine Fehlentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz?
Kann ich mich strafbar machen wegen einer Holocaustleugnung bei mehrdeutigen Äußerungen?
Gekaufte Bewertungen sind illegal! Eine Gesetzesreform schafft nun Klarheit und bestätigt unser Rechtsverständnis.
Auch Straftäter haben das Recht, dass das Internet ihre Taten vergisst.
Regierungsmitglieder haben kein Recht auf eine politische Meinungsäußerung.
Darf ich Polizeibeamte bei Einsätzen filmen? Oder verletze ich damit die Persönlichkeitsrechte der Polizisten?
Facebook muss stärker in die Haftung genommen werden. Hateaid und Renate Künast wollen dabei helfen. HateAid hilft Betroffenen digitaler Gewalt.
Facebook darf Auskunft über Name und Email-Adresse eines registrierten Nutzers erteilen