Blog Beiträge
Was Sie erwartet
Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der inhabergeführten Medienkanzlei gulden röttger Rechtsanwälte aus Mainz. Wir berichten hier über aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei und kommentieren aktuelle Themen aus unseren Kerngebieten: Presserecht & Reputationsschutz sowie Urheberrecht & Social-Media-Recht.
Stellungnahme zur Löschung eines satirischen Tweets über AfD-Wähler
Alle AfD-Wähler sollten: - ihren Wahlzettel fotografieren - ihn unterschreiben - Foto auf Insta posten - Wahlzettel danach aufessen
Stellungnahme zum Bußgeld gegen Facebook wegen Verstoßes gegen das NetzDG
Aufgedeckte Fake-Bewertungen auf jameda.de
Jameda Fake-Bewertung. Jameda warnt Ärzte vor dem Kauf von positiven Bewertungen. Jameda geht gegen Fake-Bewertungen vor und verlangt Auskunft.
Vergleichende Werbung - Pressemitteilung - Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen
Vergleichende Werbung - Veröffentlichung einer Pressemitteilung über die Verletzung von Betriebsgeheimnissen durch einen Konkurrenten kann zulässig sein.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rechtswidrige Filmberichterstattung
BGH bejaht Haftung eines Senders für Weiterverbreitung eines Videos auf YouTube durch Dritte bei einer rechtswidrigen Filmberichterstattung. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen.
Angebliches „Sex-Mobbing“: LG Frankfurt verurteilt Bild-Zeitung zu Geldentschädigung
Die Bild-Zeitung wurde vom Landgericht Frankfurt zu einer Geldentschädigung verurteilt, da sie fälschlicherweise über angebliches "Sex-Mobbing" berichtet hatte.
Online-Dating-Portal automatisierte Flirt-Nachrichten ohne Zustimmung der Nutzer
Online-Dating-Portalbetreiber dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Nutzer automatische Nachrichten an potentielle Partner verschicken.
Bundeskartellamt befragt Fachanwalt Gulden als Rechtsexperten iRd Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet
Bundeskartellamt befragt Fachanwalt Gulden als Rechtsexperten iRd Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet
LG Meiningen Urteil zur Beweislast nach Klage wegen Arztbewertung auf Jameda
Eine kurze Praxisbeschreibung und die Nennung des Behandlungsmonats- und -jahres sind nicht ausreichend, um den Patientenkontakt zu verifizieren.


