Die Converse Klage wegen Markenrechtsverstoßes vor dem LG Koblenz, an dem die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz beteiligt ist, geht in die nächste Runde.
Wir berichteten vor einigen Tagenüber das Klageverfahren von Converse gegen ein Warenhaus, an dem unsere Kanzlei beteiligt ist. Gegen das ergangene Urteil (Teilurteil) wurde erwartungsgemäß durch die Beklagte Berufung eingelegt. Das Verfahren wird nun vor dem OLG Koblenz fortgeführt werden. Im Wesentlichen geht es in dem Markenstreit u.a. um die markenrechtliche Frage, wer die Beweislast für die Originalität der streitgegenständlichen Schuhe zu tragen hat. Das LG kam zu dem Ergebnis, dass die Beklagte den Nachweis nicht führen konnte, dass es sich um Original Schuhe handelte und stellte zudem fest, dass die Beklagte die Beweislast für diesen Entlastungsbeweis zu tragen habe.
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