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Converse - Klage wegen Markenrechtsverletzung

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Die mündliche Verhandlung in einem Markenrechtsstreit zwischen Converse und einer Handelskette vor dem OLG Koblenz verlief ergebnislos. Die Verhandlung wird am 15.09.2016!

Vor dem OLG Koblenz fand die mündliche Verhandlung in einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen Converse und einer beklagten Handelskette in der Berufungsinstanz statt. Unsere Kanzlei vertritt einen Händler, dem der Streit verkündet wurde.  Die Verhandlung verlief ergebnislos. Wie so oft in vergleichbaren Markenrechtsverfahren, in denen  Hersteller gegen Händler der eigenen Markenprodukte vorgehen, stellt sich die Frage der Beweislast. Muss nun der Markeninhaber den Nachweis erbringen, dass die Waren aus einem Testkauf Fälschungen waren oder muss doch der Händler umgekehrt den Beweis dafür antreten, dass die Artikel keine Fälschungen waren? Diskutiert wurden auch die Probleme der Marktabschottung und die Frage, ob eine Beweiserleichterung nur bei erschöpften oder auch bei gefälschten Waren in Betracht komme. Auch hier stellt sich die Frage der Beweislast. Der Senat will hierüber nochmals sinnieren. Die Verhandlung wird am 15.09.2016! fortgesetzt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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