Die mündliche Verhandlung in einem Markenrechtsstreit zwischen Converse und einer Handelskette vor dem OLG Koblenz verlief ergebnislos. Die Verhandlung wird am 15.09.2016!
Vor dem OLG Koblenz fand die mündliche Verhandlung in einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen Converse und einer beklagten Handelskette in der Berufungsinstanz statt. Unsere Kanzlei vertritt einen Händler, dem der Streit verkündet wurde. Die Verhandlung verlief ergebnislos. Wie so oft in vergleichbaren Markenrechtsverfahren, in denen Hersteller gegen Händler der eigenen Markenprodukte vorgehen, stellt sich die Frage der Beweislast. Muss nun der Markeninhaber den Nachweis erbringen, dass die Waren aus einem Testkauf Fälschungen waren oder muss doch der Händler umgekehrt den Beweis dafür antreten, dass die Artikel keine Fälschungen waren? Diskutiert wurden auch die Probleme der Marktabschottung und die Frage, ob eine Beweiserleichterung nur bei erschöpften oder auch bei gefälschten Waren in Betracht komme. Auch hier stellt sich die Frage der Beweislast. Der Senat will hierüber nochmals sinnieren. Die Verhandlung wird am 15.09.2016! fortgesetzt.
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