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Ehrschutz bei Whatsapp

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Das OLG Frankfurt musste die Frage klären, ob es im Familienverbund erlaubt sei, sich gegenüber Familienmitgliedern frei aussprechen, ohne mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen?

Ja, denn innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein sog. ehrschutzfreier Raum, in dem man grundsätzlich alles sagen kann was man will, ohne dafür belangt zu werden. Dies gilt auch für den Whatsapp-Chat, wie nun das OLG Frankfurt a. M. feststellte, (Urteil vom 17.01.2019, Az. 16 W 54/18).

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Schwiegersohn gegen seine Schwiegermutter geklagt, da diese gegenüber ihrer Schwester und Tochter behauptete, dass dieser seine Familienmitglieder misshandele. Grund für diese Behauptung war ein Ehestreit zwischen dem Kläger und der Tochter der Beklagten, woraufhin der Kläger den gemeinsamen Sohn am Nacken-/Halsbereich gepackt und aus dem Zimmer geschubst habe. Die Ehefrau filmte anschließend den weinenden und sich am Hals fassenden Jungen und schickte das Video an ihre Mutter, die Beklagte. Dieses Video nahm sie zum Anlass, um ein „Protokoll über Misshandlungen“ anzufertigen, in dem sie unterschiedlichste Verhaltensweisen ihres Schwiegersohnes darstellte und festhielt. Zusammen mit dem Video von dem heulenden Jungen schickte sie ihr angefertigtes Protokoll per Whatsapp an ihre Schwester, welche die Dateien an die gemeinsame Mutter weiterleiten sollte. Zusätzlich stellte sie gegen den Schwiegersohn Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung und übersandte das Video und das „Protokoll“ an die Polizei sowie das Jugendamt.

Daraufhin klagte der Schwiegersohn auf Unterlassung der Behauptung und Verbreitung der in dem „Protokoll“ enthaltenen Aussagen. 

Sein Antrag hatte jedoch vor dem zuständigen Landgericht keinen Erfolg. Ebenso die infolgedessen eingelegte Beschwerde beim Oberlandesgericht. 

beleidigungsfreie Sphäre im engsten Familienkreis

Bei den getroffenen Aussagen in den „Protokollen“ handele es sich um „privilegierte Äußerungen“, so die Frankfurter Richter. Sie seien in einem „ehrschutzfreien Raum“ gefallen, denn es sei völlig irrelevant, ob diese mündlich kommuniziert oder per Whatsapp verschickt werden. Gerade in besonders ausgestalteten Vertrauensbeziehungen, wie es vor allem im engsten Familienkreis vorkommt, gibt es einen Bereich vertraulicher Kommunikation, so bereits die Rechtsprechung des BVerfG. Diese „beleidigungsfreie Sphäre“ soll einen Freiraum ermöglichen, sodass man sich im engsten Familienkreis frei aussprechen kann, ohne rechtliche Konsequenzen erwarten zu müssen. Die Äußerungen genießen in einem solchen Fall verfassungsrechtlichen Schutz. 

So auch im vorliegenden Fall. Denn die Schwiegermutter stehe in einer engen Beziehung zu ihrer Schwester und Tochter, in der man auch frei über den Schwiegersohn sprechen kann.

Was tun bei ehrverletzenden oder beleidigenden Äußerungen anderer?

Bei ehrverletzenden Äußerungen besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB anolog i.V.m. §§ 823 ff. BGB. Voraussetzung ist hierfür, dass die Gefahr eines rechtswidrigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht (Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht. Bei Vorliegen der Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch hat der Betroffene auch einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

geschäftliche Kommunikation

Im Umkehrschluss bedeutet dies selbstverständlich, dass in der geschäftlichen Kommunikation keine beleidigungsfreie Sphäre herrscht. Wenn es dort zu übertriebenen Äußerungen kommt, kann dies zivilrechtliche, strafrechtliche und natürlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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