Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Jameda gibt nach Abmahnung Unterlassungserklärung gegenüber Mandant ab

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Das Bewertungsportal Jameda verpflichtet sich künftig gegenüber unserem Mandanten (Zahnarzt), eine bestimmte Bewertung nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen.

Für einen Zahnarzt haben wir uns vor einiger Zeit wegen einer schlechten Bewertung an Jameda mit der Bitte gewendet, diese von dem Bewertungsportal zu entfernen, da die Bewertung rechtswidrig war. Hierzu stellten wir fest, dass die in dem Eintrag getroffenen Behauptungen jeglicher Grundlage entbehrten. Es handelte sich insbesondere um unvollständige und damit unwahre Tatsachenbehauptungen sowie diffamierende Meinungsäußerungen. Die getätigten Aussagen des Bewerters stellten einen falschen Sachverhalt dar oder ließen wesentliche Aussagen weg, sodass in rechtswidriger Weise ein falsches Bild unseres Mandanten in der Öffentlichkeit erzeugt wurde.

Jameda wollte die Bewertung zunächst nicht entfernen. Daraufhin wurde Jameda über unsere Kanzlei abgemahnt und zur Beseitigung der Bewertung und zur zukünftigen Unterlassung aufgefordert. Die Abgabe der Unterlassungserklärung durch Jameda erfolgte über die Münchner Kanzlei SSB (Söder Schwarz Berlinger). 

Damit ist der Fall jedoch noch nicht erledigt, da nach Ansicht der Kanzlei SSB (Söder Schwarz Berlinger) kein Kostenerstattungsanspruch zugunsten unseres Mandanten bestehe. Das sehen wir freilich gegenteilig. 

Fazit:

Der Fall zeigt, dass auch Bewertungsportale an Recht und Gesetz gebunden sind und die bewertenden Ärzte nicht hilflos sind. Man muss sich jedoch aktiv zur Wehr setzen, wenn es zu einem Rechtsverstoß kommt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen254 Bewertungen auf ProvenExpert.com