Im Auftrag unserer Mandanten haben wir vor dem Amtsgericht Mainz Klage auf Erstattung von Abmahnkosten eingereicht. Hintergrund waren Persönlichkeitsrechtsverletzungen hervorgerufen durch die Veröffentlichung von Bildnissen trauernder Kinder ohne Einwilligung der Eltern.
Für zwei minderjährige Mandanten (vertreten durch ihre Eltern) konnten wir gegen die „Bild“ außergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung erreichen. Anlass unserer Beauftragung war die Veröffentlichung von Bildnissen der trauernden Kinder auf bild.de nach einem Verkehrsunfall in Mainz mit tödlichem Ausgang. Weder die Kinder, noch deren Eltern, hatten dem Fotografen bzw. Journalisten eine Einwilligung in die Veröffentlichung der Bildnisse durch die Bild erteilt. Zwar stellte das Ereignis – tödlicher Unfall vor eine Schule – ein zeitgeschichtliches Ereignis dar. Hierfür war es nach unserer Auffassung allerdings nicht notwendig und geboten, die Trauer der Kinder zu personalisieren und diese erkennbar abzubilden.
Die „Bild“ entfernte die Bilder bereits vor der Abmahnung aus der Online-Ausgabe. Durch die bloße Entfernung der Bilder wird die Wiederholungsgefahr jedoch nicht beseitigt, daher erfolgte der Ausspruch der Abmahnung, zumal die „Bild“ der Auffassung war, dass die Entfernung lediglich aus „Kulanz“ erfolgte.
Nachdem die Gegenseite sich weiterhin weigerte, die Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen, wurden wir zu der gerichtlichen Durchsetzung der Zahlungsansprüche beauftragt. Die Klage wurde der Bild GmBH & Co.KG nunmehr durch das Amtsgericht Mainz zugestellt.
Kommentar schreiben