YouTube und Facebook lassen Beschwerden über Inhalte rechtlich überprüfen
Die FSM prüft die Rechtswidrigkeit des Inhaltes
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zum Jahresbeginn den Zulassungsbescheid über die Anerkennung der FSM e.V. (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach NetzDG erlassen. Die NetzDG-Prüfausschüsse entscheiden künftig über die Löschung oder Sperrung von Inhalten auf Facebook oder YouTube. Die beiden sozialen Netzwerke haben das Recht, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an die FSM zu übertragen.
Wer sitzt im Prüfausschuss der FSM?
Die Prüfausschüsse bestehen ausschließlich aus Personen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen und idealerweise die Befähigung zum Richteramt haben.
Die Prüfer müssen unabhängig sein und dürfen keinerlei Beziehungen zu Facebook oder YouTube unterhalten.
Rechtswidrigkeit von Inhalten auf YouTube und Facebook
Die Ausschüsse befassen sich mit Fällen, die von YouTube oder Facebook an den Ausschuss herangetragen werden mit der Bitte um rechtliche Überprüfung. Der Ausschuss trifft dann eine Entscheidung darüber, ob der zu überprüfende Inhalt rechtswidrig war und gelöscht werden musste oder eben nicht.
YouTube und Facebook müssen die Anliegen in deutscher Sprache vortragen. Die FSM kann die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit eines Inhaltes ansonsten zurückweisen.
Informationen von YouTube und Facebook
Die sozialen Netzwerke müssen den entscheidungserheblichen Inhalt vollständig vortragen, damit sich die Prüfausschüsse ein umfassendes Bild über den Fall machen können. YouTube und Facebook ist es gestattet, eine eigene Stellungnahme beizufügen. Liegen dem Prüfausschuss alle Informationen vor, erfolgt die Prüfung. Der Prüfausschuss kann Unterlagen und weitere Informationen von den Netzwerken anfordern. Wenn alle Unterlagen und Informationen vorliegen, bestätigt die Geschäftsstelle der FSM dem jeweiligen Netzwerk den Eingang des Antrages. Ab diesem Zeitpunkt beginn Fristen zu laufen.
„Nach dem Zugang des Zulassungsbescheids am Anfang dieser Woche befinden wir uns nun in den letzten Abstimmungsgesprächen mit YouTube und Facebook – den beiden sozialen Netzwerken, die uns mit er Wahrnehmung der Aufgaben als Selbstregulierungseinrichtung nach NetzDG betraut haben“, so Martin Drechsler, der Geschäftsführer der FSM.
Rechtswidrigkeit des Inhalts
Die FSM prüft allein die Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Facebook und YouTube müssen die rechtswidrigen Inhalte dann löschen.
NetzDG Beschwerdeverfahren
Der Uploader, dessen Inhalt infolge der Entscheidung des Prüfausschuss entfernt worden ist, kann die Überprüfung der Entscheidung beantragen.
Der Uploader muss in seinem Antrag genau begründen, wieso aus seiner Sicht die Löschung nicht in Ordnung war. Er muss Tatsachen und/oder rechtliche Gründe vortragen, da die Beschwerde ansonsten vom Ausschuss zurückgewiesen werden kann.
Fazit zum FSM Prüfausschuss
Als Mitglied des Prüfausschuss bin ich sehr gespannt, welche Fälle uns zur Überprüfung vorgelegt werden. Ebenso bin ich gespannt, wie sich die Zusammenarbeit mit YouTube und Facebook gestalten wird. Letzten Endes erhoffe ich mir, dass durch die Zusammenarbeit die Kommunikation in den sozialen Netzwerken ein kleines Stückchen friedlicher werden wird.
Kommentar schreiben