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Pflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse

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Eine Fax- oder Telefonnummer ist keinesfalls ausreichend und es kann eine Abmahnung folgen.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden (Az. 5 U 32/12), dass es aufgrund der deutschen und europäischen Gesetzgebung für die Verwendung von Online-Diensten zwingend vorgeschrieben ist, dass eine Erreichbarkeit im Netz über eine E-Mail-Adresse, als Pflichtangabe im Impressum, sichergestellt werden muss. Eine Fax- oder Telefonnummer ist keinesfalls ausreichend und es kann eine Abmahnung folgen.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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