Eine Fax- oder Telefonnummer ist keinesfalls ausreichend und es kann eine Abmahnung folgen.
Das Kammergericht Berlin hat entschieden (Az. 5 U 32/12), dass es aufgrund der deutschen und europäischen Gesetzgebung für die Verwendung von Online-Diensten zwingend vorgeschrieben ist, dass eine Erreichbarkeit im Netz über eine E-Mail-Adresse, als Pflichtangabe im Impressum, sichergestellt werden muss. Eine Fax- oder Telefonnummer ist keinesfalls ausreichend und es kann eine Abmahnung folgen.
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