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Reform des EU-Urheberrechts

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Nach einem Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich steht der umstrittenen Reform des europäischen Urheberrechts nichts mehr im Weg. 

Mit großer Mehrheit (20 dafür – 7 dagegen – 1 Enthaltung) stimmten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die Reform des Urheberrechts, welche eine Anpassung an das digitale Zeitalter vorsieht. Im Fokus der Reform stehen einerseits das Leistungsschutzrecht sowie die Einführung eines sog. Upload-Filters. 

Art. 11 des Entwurfs sieht ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Ziel ist es, die Verlage dadurch finanziell zu stärken, indem man ihnen für eine bestimmte Zeit das Exklusivrecht an der öffentlichen Zugänglichkeit ihrer Inhalte einräumt. Insbesondere gegenüber Großkonzernen sollen die Verlage für die digitale Nutzung ihrer Presseinhalte eine Vergütung erhalten und so an den Gewinnen beteiligt werden. Vor allem Suchmaschinenbetreiber, soziale Netzwerke und ähnliche Dienste sollen auf diese Weise dazu gebracht werden, mit den Verlagen Lizenzverträge zu schließen, wenn sie bspw. urheberrechtlich geschützte Inhalte der Verlage in Form von Vorschautexten und Überschriften anzeigen.
Jedoch wird das Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene auch kritisiert. Von einem europaweiten Leistungsschutzrecht würden nur die großen Verlage und die Verlegerlobby profitieren, kleinere Verlage hingegen wäre die Verlierer. Auch sei ein Leistungsschutzrecht nutzlos, wie es sich bereits in Deutschland gezeigt hat. Denn hier haben die Verleger bereits eingelenkt und den großen Suchmaschinen wie Google kostenlose Lizenzen eingeräumt.

Upload-Filter

Der in Art.13 des Entwurfs vorgesehene sog. Upload-Filter sieht vor, dass Plattformen, die sich hauptsachlich von nutzergenerieten Inhalten finanzieren – also vor allem Google und Facebook – bereits beim Upload prüfen müssen, ob für die hochgeladenen Inhalte Lizenzen bestehen. Somit sollen die Plattformen für mögliche Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften können. Auch hiergegen wird von Gegner der Urheberrechtsreform heftige Kritik verübt. Bei den Upload-Filtern handele es sich um „Zensurmaschinen“, die zu einer Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit führe. Aus Angst vor Abmahnungen könnte es zu einem sog. “Overblocking“ kommen. Auch die technische Umsetzung sei schwierig. Das bisher einzig annähernd funktionierende System stammt von Google, sodass der Internetriese hiervon möglicherweise noch profitieren könnte.
Der kürzlich gefasste Kompromiss sieht nun vor, dass kleinere Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 10 Millionen haben und weniger als 5 Millionen User im Monat vorweisen, von der Regelung des Art. 13 ausgenommen sind.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) waren über den Kompromiss sehr erfreut. Sie sehen darin, die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt.

Wenn es in den nächsten Tagen zu einer Einigung zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament kommt, dann könnte die Reform noch vor der Europawahl (23. – 26. Mai 2019) durchgesetzt werden. Jedoch wurden vonseiten des Parlaments bereits Bedenken an dem Kompromiss geäußert. 

Fazit zur Reform des Urheberrechts 

Eine Reform des Urheberrechts scheint überfällig, da die neuen Technologien täglich voranschreiten. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Konzerne wie Google, Facebook und Co. sich an die Reformen halten werden, sollten diese auch umgesetzt werden.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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