Das Bundesamt für Justiz hat einen Bußgeldbescheid in Höhe von 2 Mio. € gegen Facebook erlassen. Grund hierfür sind laut BfJ Verstöße gegen das vor zwei Jahren verabschiedete Netzwerkdurchsuchungsgesetz, kurz: NetzDG.
Unvollständige NetzDG-Berichte zur Transparenz
Nach dem NetzDG sind Unternehmen wie Facebook dazu verpflichtet, halbjährliche Berichte über den Status und den Umgang mit dem NetzDG, also vor allem der Bekämpfung von Hasskommentaren, Terror-Propaganda etc., zu veröffentlichen.
Demnach hatte Facebook in seinem Bericht für das 1. Halbjahr 2018 von 1704 gemeldeten und 362 gelöschten Beiträgen insgesamt gesprochen. Die Zahlen dürften laut dem Bundesamt in Wirklichkeit weitaus höher ausfallen. Dadurch würde ein falsches Bild in der Öffentlichkeit über den Hass im Internet sowie den Umgang mit ebendiesem erzeugt.
Ein Grund für die Unvollständigkeit könnte laut BfJ sein, dass Facebook zwei verschiedene Meldewege für rechtswidrige Inhalte bereitstellt. Dies ist zwar im Grundsatz nicht zu beanstanden, führt im Falle von Facebook jedoch dazu, dass das Meldeformular, welches den Ansprüchen des NetzDG gerecht wird, seltener genutzt wird als der bekannte „Meldebutton“ in Form von kleinen Fahnen direkt neben einem Beitrag. Grund hierfür ist wiederum, dass das ausführlichere Meldeformular versteckt und im alltäglichen Gebrauch des Netzwerks kaum zu finden sei.
Das BfJ vermutet, dass über die Fähnchen-Version weitaus mehr Meldungen über rechtswidrige Inhalte bei Facebook eingegangen seien, diese jedoch nicht im offiziellen Abschlussbericht auftauchen.
Darüber hinaus sei durch denselben Bericht die Aussagekraft der Aufschlüsselung der Beschwerden nach ergriffenen Maßnahmen (§ 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 7 NetzDG) beeinträchtigt, da Facebook von vorneherein unvollständige Angaben zu gemeldeten rechtswidrigen Inhalten gebe, kann auch aus dem Bericht nichts über den tatsächlichen Umgang mit diesen Inhalten gefolgert werden.
Daneben rügte das BfJ ebenfalls unvollständige Angaben über Organisation, sprachlicher Kompetenz der Mitarbeiter(innen) und zu Schulungen der verantwortlichen Personen (§2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 4 NetzDG), sowie hinsichtlich der auf die Beschwerden ergangenen Rückmeldungen (§2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 9 NetzDG),
Facebook sieht sich im Recht
Facebook ließ gleich nach Verkündung des Bußgeldes verlauten, dass man sich im Recht sehe. Es seien alle relevanten Informationen im Bericht aufgeführt und man habe sich rechtskonform verhalten. Nun würde geprüft, ob man gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wird.
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, Facebook kann gegen ihn noch vorgehen.
Stellungnahme
Das NetzDG wurde zur Bekämpfung von Hass und Terror(propaganda) im Internet verabschiedet und gilt für Soziale Netzwerke ab einer bestimmten Größe. Es ist seit jeher von vielen Seiten kritisiert worden, nicht zuletzt als „stumpfes Schwert“ gegen die großen Internetriesen. Das Gesetz gibt Spielraum für Bußgelder für sämtliche Verstöße gegen die vorgeschriebenen Pflichten.
Solche Bußgelder werden nach Kenntnis des potentiellen Rechtsverstoßes und dessen Überprüfung vom Bundesamt selbst von Amts wegen verhangen. Alternativ kann jeder eine Anzeige wegen Verstößen gegen das NetzDG einreichen und somit das Bundesamt in Kenntnis setzen, welches dann seinerseits wiederum eine Prüfung durchführt und ggfs. ein Bußgeld verhängt.
Das BfJ verhängte nun eine erste Strafe und setzte damit das Zeichen, dass man Hass und Onlinekriminalität im Rahmen des NetzDG nicht hinnehmen wird.
Ob die 2 Mio. € für den Konzern eine Buße darstellen mag ob der zuletzt geschätzten rund 45 Milliarden Dollar Barrücklagen von Facebook bezweifelt werden. Dennoch ist es ein erster Schritt, den Konzernen Einhalt zu gebieten. Der Staat muss zwingend regulierend eingreifen, um eine totale Instrumentalisierung der Bürger und Verbraucher zu verhindern.
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