Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Tag: Persönlichkeitsrecht

Wen und was schützt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Nach Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“: Dürfen Medien und Private alle Mitglieder als Rechtsextremisten bezeichnen?

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz erlaubt keine pauschale Übertragung dieser Bewertung auf alle Mitglieder oder Amtsträger. Ob die Bezeichnung als „Rechtsextremist“ zulässig ist, hängt immer vom Einzelfall, vom Kontext der Äußerung und von der Rolle der betroffenen Person ab.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,90 von 5 Sternen237 Bewertungen auf ProvenExpert.com