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Tarifstreik- Wie der Mediator helfen kann

Tarifstreik Lufthansa / Ufo
Wie der Mediator helfen kann

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  • Ein Mediator soll den Tarifkonflikt lösen
  • Erklärungen zur Mediation und Beispiele erfolgreicher Mediationen folgen im Text

Die Gespräche im Tarifkonflikt zwischen der Fluggesellschaft Lufthansa und der Flugbegleitergewerkschaft Ufo lagen auf Eis. Eine Einigung? In weiter Ferne. Wegen eines Streiks der Flugbegleiter fielen über den Jahreswechsel erneut 200 Flüge aus. Doch nun soll womöglich am 16. Januar zumindest neu verhandelt werden – angeleitet von einem Mediator.

Klärung der Themen und Interessen durch die Mediation

Sollte der Termin wirklich zustande kommen, wird das für den Vermittler keine leichte Aufgabe. Die Ufo möchte nicht nur Tariffragen klären, sondern darüber hinaus andere Themen, wie etwa die Rücknahme von Kündigungen besprechen und als Gewerkschaft anerkannt werden. Die Arbeitgeberseite hingegen möchte alle nicht tariflichen Themen „parallel dazu in getrennten Verfahren“ behandeln. So zitiert die Rheinische Post Lufthansavertreter. Ziel sei es aber nach wie vor, in eine große Schlichtung zu gehen.

Die Aufgabe des Mediators wird es hier sein, den Konflikt als „neutrale Instanz“ neu aufzurollen und den Streitparteien neue Lösungswege aufzuzeigen, die sie in der direkten Auseinandersetzung nicht gesehen haben oder vielleicht schon als unrealistisch abgehakt hatten. Am Ende der Mediation braucht es den Mediator im besten Fall gar nicht mehr. Denn das Ziel einer erfolgreichen Mediation ist eine Einigung der Parteien aus eigenem Antrieb. Der Mediator dokumentiert das Einigsein häufig dann nur noch schriftlich in einer Vereinbarung (Abschlussvereinbarung)

Dass das funktionieren kann, und sich die Resultate einer Mediation oft sehen lassen können, zeigen andere Fälle. 

Beispiele für erfolgreiche Mediationen

In einem Streit über EU-Grenzen hinweg hatte die französische Tochter des deutschen Kunststoffherstellers MEA den österreichischen Werkzeughersteller Haidlmair auf 20 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Eine von Haidlmair produzierte Werkzeugserie erfüllte nicht ganz seinen Zweck, da Kunststoff im Werkzeug kleben blieb. Das Problem: MEA hatte schon ausgiebig für eine Produktserie geworben, welche nun nicht rechtzeitig auf den Markt kam. Für den Werkzeughersteller ging es um alles, denn mit einer derart hohen Schadensersatzzahlung drohte dem österreichischen Unternehmen die Insolvenz. Mit Hilfe eines Hamburger Wirtschaftsmediators gelang es den Unternehmen, sich innerhalb von nur sechs Wochen zu einigen. Es brauchte lediglich 35 teils dreisprachige Verhandlungsstunden, um beide Seiten zu versöhnen. Haidlmair verzichtete auf eine Restzahlung, beglich einen Teil des Schadens, wurde dafür aber an der weiteren Entwicklung beteiligt, was mit neuen Aufträgen verbunden war.

Weitere Details zu dem Fall finden Sie hier

Auch hier zeigt sich: Ohne eine Lösung, mit der beide Parteien leben können, hätte es langfristig keinen Frieden geben können. Für eine Seite stand sogar die Existenz auf dem Spiel. Ein Gerichtsverfahren hätte sich vermutlich noch über Jahre gezogen und deutlich höhere Kosten verursacht. Gerade im unternehmerischen Bereich sind langjährige Partner auch nach einem Streit weiter aufeinander angewiesen.

Mediation - wenn Künstler streiten

Geht es um Musik, ist das Streitpotential immer dann besonders hoch, wenn nicht klar ist, wem wie viel der Erlöse zusteht. Vor 20 Jahren war der Popsong „Mambo No. 5“ von Lou Bega ganz oben dabei in den Charts, Geld wirft der Partyhit noch immer ab. Beim Streamingdienst Spotify hat der Song rund 260 Millionen Aufrufe. Der Musiker Goar Biesenkamp verklagte den 44-jährigen Popsänger vor dem Landgericht München auf 13.600 Euro. Mitgeschrieben habe er am Song, seinen halbjährlichen Beteiligungserlösen laufe er seit Jahren hinterher. Hinter dem Streit steht ein juristisches Durcheinander erster Güte aus verschiedenen Verträgen mit gegenseitigen Forderungen, Kündigungen und Abtretungen. Im Sommer vergangenen Jahres haben beide Musiker nun einem Mediationsverfahren zugestimmt, das wohl schneller und auf faire Weise einen Ausgleich schaffen könnte.

Stellungnahme zur vermeintlichen Unzuständigkeit des Herrn Stefan Brink:

Keine Streiks bis 2024, dafür gibt es deutlich mehr Lohn – so lautet die Abmachung, die private Busunternehmer und die Gewerkschaft Verdi jüngst in ihrem Tarifstreit getroffen haben. Mediator war hier der frühere RMV-Chef Volker Sparmann. Zwei Wochen lang hatten die hessischen Busfahrer gestreikt – und sogar weitergestreikt, als bereits ein Schlichtungstermin vereinbart war. Diese Schlichtung scheiterte dann in mehreren Verhandlungsrunden gleich fünf Mal. Für die Bürger der meisten hessischen Städte hatte das Stillstehen des Nahverkehrs weitreichende Folgen. Nun können sich die Busfahrer über eine vierstufige Lohnsteigerung um 29 Prozent und weitere Zugeständnisse ihres Arbeitgebers freuen.

Der Erfolg der neuerlichen Verhandlung dürfte teils auch darauf zurückzuführen sein, dass die Beteiligten trotz der zunächst erfolglosen Verhandlungen den Gesprächsfaden nicht abreißen ließen.

Mediation: Was im Großen funktioniert, kann auch im Privaten helfen

Sei es der Streit mit den Nachbarn, ein familiärer Disput oder eine Erbauseinandersetzung: Ein Mediator kann hier genauso helfen wie im Streit zweier großer Unternehmen. Beide Seiten müssen einen Schritt zur Seite gehen, den Vermittler den Fall strukturieren lassen, sich Zeit nehmen und ernsthaft gesprächsbereit sein. So wurden schon unzählige festgefahrene Auseinandersetzungen gelöst – ganz ohne Richterspruch. Vertragen und lösen ist immer besser als verklagen, nicht nur wegen geringerer Kosten und der Zeitersparnis. Ein Gerichtsurteil kann viele Fragen sicher rechtlich akkurat lösen, das zerstörte zwischenmenschliche Verhältnis kann ein Richter aber nicht wiederbeleben. Immer, wenn das Leben nach dem Streit gemeinsam weitergehen soll, ist ein Termin auf dem neutralen Boden des Mediators zielführender als ein Wiedersehen vor Gericht.

Fazit

Es wäre den Beteiligten zu wünschen, dass eine Lösung oder zumindest eine Klärung der Interessen gefunden wird. Hier kann das Verfahren der Mediation Berge versetzen. Insoweit ist die Entscheidung zur Durchführung einer Mediation zu begrüßen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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