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Urheberrechtsverletzung durch Linksetzung – LG Hamburg

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Ein herber Schlag für das freie Internet – Urheberrechtsverletzung durch Link setzen.

Ein herber Schlag für das freie Internet – Urheberrechtsverletzung durch Link setzen. Eine aktuelle Entscheidung des LG Hamburg (Az.: 310 O 402/16 – Volltext von den Kollegen von Spirit Legal LG Hamburg (Az.: 310 O 402/16 – Volltext als PDF) lässt mich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Die Entscheidung des LG Hamburg bedeutet: Wer eine Website / Blog / Social Media Fanpage, etc. mit „Gewinnerzielungsabsicht“ betreibt und einen Link auf eine andere Website / Blog, etc. setzt, haftet für die (nicht erkennbaren) Urheberrechtsverstöße, die auf der verlinkten Seite begangen worden sind.

Wir haben aber bereits eine FAQ hierzu geschrieben:
Haftung für Links - Was müssen Unternehmen beachten?

Außer man hat ausreichende Nachforschungen dahingehend betrieben, dass sämtliche urheberrechtliche Werke (Bilder, Texte, Videos, etc.) auf der verlinkten Seite auch rechtmäßig dort eingebunden worden sind.

Wie diese Nachforschungen auszusehen haben, wurde nicht näher dargelegt. Verlinkt man bspw. auf einen Blogartikel und dort ist ein Bild enthalten, was nicht ordnungsgemäß lizenziert worden ist, dann begeht man nach dem LG Hamburg durch die bloße Verlinkung bereits eine Urheberrechtsverletzung - Wahnsinn. Es ist schon ein "bisschen" weltfremd, dass man ausführliche Nachforschungen betreiben soll, ob auf der zu verlinkenden Seite irgendwelche urheberrechtswidrigen Texte, Bilder, etc. eingebunden sind. Die Entscheidung des LG Hamburg stützt sich auf eine Entscheidung des EuGH (EuGH, 08.09.2016 – C-160/15), die noch recht schwammig war.

Hier war insbesondere die Frage noch offen, wann das Merkmal der „Gewinnerzielungsabsicht“ vorliegt. Ist diese nur dann gegeben, wenn man mit dem Link selbst Geld verdient, bspw. bei einem Affiliate-Link?

Das LG Hamburg holt auch hier die Keule raus und sagt, es reicht bereits aus, wenn die gesamte Website auf „Gewinnerzielung“ ausgerichtet ist. Dies ist äußerst schnell erreicht. Damit sind nicht nur User betroffen, die bspw. einen Webshop betreiben, sondern jeder der Werbung / Werbebanner / AdSense auf seiner Seite hat oder seine Dienstleistung oder Waren bewirbt. Es reicht schon aus, wenn man nur eine Seite hat, auf der man seine Referenzen präsentiert.

Daher sind von dieser Rechtsprechung alle betroffen, die nicht 100% privat unterwegs sind.

Das ist vollkommen absurd. Wie soll man den ernsthaft überprüfen, ob die verlinkte Seite urheberrechtskonform ist. Sicher wird der Website-Betreiber der zu verlinkenden Seite auf Nachfrage mitteilen, dass die Bilder „geklaut“ sind und man von einer Verlinkung besser Abstand nehmen sollte ;-).

Ich gehe so weit und sage, diese Entscheidung stellt einen fundamentalen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar und geht an Zeitgeist und Realität vollkommen vorbei. Links sind die Quellenangabe im Internet schlecht hin.Links sind das Salz in der Suppe und die droht zukünftig ziemlich fad zu werden.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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