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Urteil zum Internetportal "fahrerbewertung.de"

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Heute wird ein weiteres Urteil zum Internetportal "fahrerbewertung.de" ergehen.

In Münster wird heute vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht darüber geurteilt, ob Autofahrer öffentlich auf einem Internetportal bewertet werden dürfen. In den Vorinstanzen wurde dies zu Recht verneint, da durch diese Anprangerung die Persönlichkeitsrechte der Fahrer verletzt seien. 

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hierzu:

"Im Übrigen ist es nicht Sache eines Portalbetreibers eine Paralleljustiz zu schaffen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt grundsätzlich jedem das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und wie er das eigene Leben öffentlich machen möchte. Hierzu zählt auch sein Fahrstil.

Das Allgemeine Persönlichkeitsrechts sichert mit anderen Worten die informationelle Selbstbestimmung des Menschen."

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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