Heute wird ein weiteres Urteil zum Internetportal "fahrerbewertung.de" ergehen.
In Münster wird heute vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht darüber geurteilt, ob Autofahrer öffentlich auf einem Internetportal bewertet werden dürfen. In den Vorinstanzen wurde dies zu Recht verneint, da durch diese Anprangerung die Persönlichkeitsrechte der Fahrer verletzt seien.
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hierzu:
"Im Übrigen ist es nicht Sache eines Portalbetreibers eine Paralleljustiz zu schaffen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt grundsätzlich jedem das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und wie er das eigene Leben öffentlich machen möchte. Hierzu zählt auch sein Fahrstil.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrechts sichert mit anderen Worten die informationelle Selbstbestimmung des Menschen."
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