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Vertragsstrafe Höhe von 2.500 Euro für Bild auf Server angemessen

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Eine Vertragsstrafe wird verwirkt, wenn ein Bild nach Abgabe einer Unterlassungserklärung abrufbar bleibt.

Das LG Frankenthal hat in einem von unserer Kanzlei betriebenen Verfahren wieder bestätigt, dass eine Vertragsstrafe verwirkt wird, wenn Bilder nach Abgabe einer Unterlassungserklärung abrufbar bleiben, auch wenn diese "nur" auf dem jeweiligen Server des Bilderdiebes lagern. Dem von unserer Kanzlei vertretenen Berufsfotografen wurde daher u.a  eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 zugesprochen.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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