Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung im Internet - wann sind solche Kommentare auf Facebook, Twitter und Co. strafbar?
Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzungen breiten sich über Kommentare in Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter rasend schnell aus. Viele User begehen dabei Straftaten, die empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Die Grenzen der erlaubten Meinungsäußerungen sind endlich und dürfen auch im Internet nicht überspannt werden. Zusammen mit dem Magazin CHIP erklärt Rechtsanwalt Karsten Gulden anhand von Facebook-Kommentaren, was erlaubt ist und welche Äußerungen strafbar sein können. Der Artikel erscheint in der Ausgabe 04/16 des Printmagazins und ist ab dem 04. März am Kiosk erhältlich.
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