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Zahlungsmoral falsch angegeben – Wirtschaftsauskunftei Creditreform verliert Rechtsstreit

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Die Angaben in den Bonitätsauskünften der Creditreform warnt mögliche Kreditgeber bei der Kreditvergabe, sodass selbst zahlungsfähige Personen und Unternehmen erhebliche Probleme bei der Krediterlangung bekommen können, wenn die Zahlungswahrscheinlichkeit einer Privatperson oder einer Firma niedrig eingestuft wird.

Die Angaben in den Bonitätsauskünften der Creditreform warnt mögliche Kreditgeber bei der Kreditvergabe, sodass selbst zahlungsfähige Personen und Unternehmen erhebliche Probleme bei der Krediterlangung bekommen können, wenn die Zahlungswahrscheinlichkeit einer Privatperson oder einer Firma niedrig eingestuft wird.

Letztendlich kann eine falsche Bonitätsauskunft dazu führen, dass Kreditunternehmen die Gewährung von Krediten verweigern, obwohl der Beantragende selbst zahlungsfähig ist.

Dies führte aktuell zu einer Klage eines bei der Creditreform geführten Privatmanns, der dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angehört.

Die Creditreform hatte den Bonitätsindex des Klägers lediglich aufgrund der Angaben zu dessen Wohnort und des Alters auf 89,69 % ermittelt. Dies erfuhr der Kläger dadurch, dass er sich bei der Creditreform eine Selbstauskunft eingeholt hat. Weiterhin wurde der Kläger dahingehend bewertet, dass seine Zahlungsmoral aufgrund des Alters und des Wohnortes nur mittelmäßig sei.

Dies veranlasste den gelernten Juristen Klage auf Löschung des Bonitätsindex zu erheben, da er sich benachteiligt und diskriminiert fühlte. Es könne nicht sein, dass die Creditreform lediglich anhand des Alters und der Wohngegend eine negative Zahlungsprognose ausstelle.

Die Creditreform bestand darauf, diesen Score-Wert weiterhin auf Grundlage der dürftigen Daten – Wohnort und Alter – zu berechnen sowie an Dritte zu übermitteln.

Im konkreten Fall gab die Creditreform schließlich „freiwillig“ eine Unterlassungserklärung dahingehend ab, dem Kläger fortan nicht mehr lediglich aufgrund der Angaben Alter und Wohnort eine schlechte Zahlungsmoral auszustellen.

Das Creditreform ist eine dezentral strukturierte Wirtschaftsauskunftei und bezieht Daten aus Datensätzen der Amtsgerichte - Zwangsvollstreckungen, Mahnbescheide, oder der Schuldnerkartei die Auskunft über abgegebene Eidesstattliche Versicherungen gibt oder der Insolvenzgerichte, die laufende Verfahren unter der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Jeder Bürger hat das Recht, die über seine Person gespeicherten Daten sowie den Score-Wert Auskunft zu verlangen. Dies ergibt sich aus § 34 BDSG. Diese Auskunft kann einmal im Jahr unentgeltlich von der Creditreform, der Schufa oder auch von Infoscore, Bürgel und Dun & Bradstreet & Co verlangt werden.

Sollte diese Selbstauskunft gar nicht, nicht fristgerecht oder nur teilweise übermittelt werden, hat man das Recht, die Datenschutzaufsichtsbehörde einzuschalten oder – wie im vorliegenden Rechtsstreit – Klage zu erheben. Im vorliegenden Fall kam es zur Klageerhebung, da die Creditreform die geforderte Auskunft nicht fristgerecht an den Kläger übermittelt hatte.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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