Immer öfter werden Politiker und Behörden sowie ihre Mitarbeiter Opfer von verbalen Anfeindungen und Hatespeech im Internet. Um den Betroffenen bessere Hilfe leisten zu können, haben wir uns vertieft mit der Thematik befasst und geprüft, wie zumindest die Mitarbeiter effektiv geschützt werden können, wenn es zu verbalen Anfeindungen kommt.
Kommunalpolitiker als Opfer von Hatespeech
Anfeindungen im Vormarsch
Bürgermeister, Gemeinderäte, Mitarbeiter in Kommunal- und Stadtverwaltungen, Ministerien - die Bandbreite der Betroffenen ist groß, wenn es um das Thema Hatespeech geht. Immer öfter kommt es zu Anfeindungen gegen Kommunalpolitiker und auch gegen Mitarbeiter aus dem Bereich der Kommunalverwaltungen. Diese Entwicklung ist schädlich für unsere Gesellschaft und sollte nicht gedulödet werden. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, hiergegn vorzugehen. Wir klären auf dieser Seite die rechtlichen Hintergründe zu der Problematik:
- Wer kann Ansprüche auf Unterlassung und Löschung geltend machen?
- Gibt es Ansprüche auf Geldentschädigung?
- Wie können sich Gemeinden schützen, wenn es öffentliche Kritik hagelt?
- Welche Möglichkeiten haben Verwaltungsmitarbeiter, die Opfer von Hatespeech werden?
- Welche Rolle nehmen die sozialen Netzwerke ein und welche Maßnahmen werden auf EU-Ebene eingeführt, die neue Regeln für Internetunternehmen vorsehen.
Zur Vertiefung:
Diese Fragen beantworten wir zudem für Juristen im Aufsatz "Ansprüche kommunaler Vertreter gegenüber Hatespeech" in der Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Medienrecht (AfP)
Karsten Gulden / Robert Schlieker, AfP 2022, ab Seite 208.
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