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Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit bei Berichten über Promis
keine absolute Pflicht zur anonymisierten Wortberichterstattung

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In der Nacht zum 1.Mai 2008 hatten die Ochsenknecht-Söhne (Schauspieler) in München allerhand Unfug getrieben und waren von der Polizei mitgenommen worden.

Ein Medienunternehmen berichtete auf einer Website darüber, wogegen die beiden Nachwuchskünstler klagten. Sie bekamen in zwei Instanzen zunächst Recht. Eine Verfassungsbeschwerde des Medienunternehmens beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil hatte jetzt jedoch Erfolg. Die Berichterstattung über den Prominachwuchs wurde als zulässig erachtet.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Presserecht

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