In der Nacht zum 1.Mai 2008 hatten die Ochsenknecht-Söhne (Schauspieler) in München allerhand Unfug getrieben und waren von der Polizei mitgenommen worden.
Ein Medienunternehmen berichtete auf einer Website darüber, wogegen die beiden Nachwuchskünstler klagten. Sie bekamen in zwei Instanzen zunächst Recht. Eine Verfassungsbeschwerde des Medienunternehmens beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil hatte jetzt jedoch Erfolg. Die Berichterstattung über den Prominachwuchs wurde als zulässig erachtet.
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